Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schützen: 14. Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees
Von 1.-6. Februar 2021 findet die 14. Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen statt. Eröffnet wird die Sitzung mit Feierlichkeiten zum Internationalen Jahr für Kreativwirtschaft für Nachhaltige Entwicklung mit Redebeiträgen von Ernesto Ottone, Stellvertretender Generaldirektor der UNESCO für Kultur, Volkan Bozkir, Präsident der 75. UN Generalversammlung, Präsident Kolumbiens, Iván Duque, und vielen mehr. Österreich ist seit 2019 gewähltes Mitglied des Zwischenstaatlichen Komitees.
Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die COVID-19 Pandemie und ihre Auswirkungen auf den Kultursektor. Weltweit beschränken die getroffenen Maßnahmen die Produktion und den Zugang zu kulturellen Ausdrucksformen und bedrohen damit die Lebensgrundlage vieler Kunst- und Kulturschaffenden. Die prekäre Situation wirft wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) auf, die nicht erst durch die Krise entstanden, sondern in den Vordergrund gerückt sind. Wie steht es um den sozialen Status von Kunst- und Kulturschaffenden? Welche Maßnahmen müssen gesetzt werden, um eine Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auch im digitalen Raum zu schützen? Wie kann sichergestellt werden, dass Online-Content fair bezahlt wird? In wie weit kommen Länder des Globalen Nordens ihrer Verpflichtung der Vorzugsbehandlung des Globalen Südens nach, um globale Ungleichheiten auszugleichen und den Kultursektor weltweit zu stärken?
Wichtige Beiträge zu ebendiesen Fragestellungen im Rahmen der Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees bringen Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft ein. So sind neben den Vertragsparteien zur Konvention auch Vertreter*innen aus dem Kunst- und Kultursektor Teilnehmer*innen der Sitzung mit Beobachter*innenstatus. Auch die österreichische Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) ist als Mitglied der Internationalen Föderation der Koalitionen für kulturelle Vielfalt (IFCCD) in der Sitzung vertreten. Österreich setzt sich bereits seit Entstehen des Übereinkommens für die kontinuerliche Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Konvention, gemäß Artikel 11, ein.
Österreich wurde 2019 in das Komitee gewählt und vertritt zusammen mit Kanada, Dänemark und Finnland Wahlgruppe 1, Region Westeuropa und Nordamerika, die Anliegen der einzelnen Vertragsstaaten. 2021 ist Dr.in Anna Steiner (Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport) zudem als Rapporteurin im Bureau des Komitees vertreten.
Sämtliche Unterlagen zur Sitzung können auf der Webseite der UNESCO abgerufen werden.
Was ist das Zwischenstaatliche Komitee?
Dem Zwischenstaatlichen Komitee gehören Vertreter*innen von 24 Vertragsstaaten an; sie werden von den 149 in der Generalversammlung zusammentretenden Vertragsstaaten des Übereinkommens für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
Österreich ist von 2019-2023 gewähltes Mitglied des Zwischenstaatlichen Komitees und hat dadurch wesentlichen Einfluss auf das internationale Programm.
Links
- 9 Länder - 9 Projekte Diese Projekte wurden 2020 für eine Unterstützung aus dem Internationalen Fonds für Kulturelle Vielfalt (IFCD) ausgewählt.
- Internationales Jahr der Kreativwirtschaft für nachhaltige Entwicklung 2021