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Österreichische UNESCO-Kommission

 

Österreichische Vernetzungstreffen zur Kunstfreiheit

Die soziale, ökonomische wie auch rechtliche Lage von Kunst- und Kulturschaffenden rückt in nationalen sowie internationalen Debatten immer mehr in den Fokus. Grundvoraussetzung ist jedoch stets die Freiheit der Kunst und des künstlerischen Schaffens. Im Rahmen von Vernetzungstreffen diskutieren ExpertInnen und KünstlerInnen Einschränkungen der künstlerischen Freiheit und denken mögliche Maßnahmen weiter.

Vernetzung, Monitoring, Bewusstseinsbildung

Wie ist es um die Kunstfreiheit international bestellt? Wer dokumentiert Verletzungen der Kunstfreiheit? Und welche Hilfestellungen gibt es für interessierte AkteurInnen, die sich für den Schutz der Kunstfreiheit engagieren wollen?

Den Auftakt der Vernetzungstreffen im Rahmen der Veranstaltungsreihe Arts, Rights & Justice gestaltete Lillian Fellmann, Vorsitzende der Arts Rights Justice (ARJ) EU working group on human rights violations in the arts. Neben Einblicken in die Arbeit und Erfahrungen des Netzwerks standen Fallbeispiele und Fragen des Monitorings der Kunstfreiheit im Mittelpunkt. Eine zentrale Informationsressource hierfür ist der von ARJ herausgegebene Companion. Dieser illustriert Beispiele von KünstlerInnen und Kulturinitiativen, die in den letzten Jahren mit vielfältigen Formen von Zensur konfrontiert wurden – nicht nur in Ländern wie in China und Iran, sondern ebenso in Europa. Darüber hinaus versammelt der Companion zahlreiche Initiativen, Kampagnen und Aktivitäten der Mitglieder und ExpertInnen des ARJ-Netzwerkes. 

Eine weitere wichtige Ressource ist das Toolkit, welches Hilfestellungen für die unabhängige und gesicherte Dokumentation von Verletzungen der Kunstfreiheit und Sammlung statistischer Daten bietet, sowie den Umgang mit konkreten Fällen und deren juristische Aufbereitung. Die anschließende Diskussion zeigte klar das Interesse der TeilnehmerInnen auf, diese Erfahrungen für Österreich zu nützen und ein mögliches Monitoring für Österreich anzudenken – denn bislang scheint Österreich in den internationalen Monitoringberichten zur Kunstfreiheit nicht auf.

Formen und Orte der Zensur 

Wo beginnt Zensur und welche Rahmenbedingungen ermöglichen/verhindern eine Vielfalt des künstlerischen und kulturellen Schaffens? Wo finden Verletzungen künstlerischer Freiheit in Österreich und in Europa statt?

Welche Inhalte für die Dokumentation von Verletzungen der Kunstfreiheit in Österreich wichtig erscheinen, stand im Mittelpunkt des zweiten Vernetzungstreffens im Juni 2017. Repression von Kunst- und Kulturschaffen kann sich auf unterschiedlichste Art und Weise manifestieren. Angesprochen wurden Themen wie die direkte Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch Störaktionen gegen Kunst- und Kulturveranstaltungen als auch indirekte Einschränkungen durch den Abbau von kultureller Infrastruktur sowie die fehlende  Mobilität von KünstlerInnen. Einschränkungen müssen allerdings nicht immer gleich erkennbar sein. Als mögliche "unsichtbare Zensur" wurde beispielsweise die Vergabe von Fördermitteln, die personelle Zusammensetzung von Jurys sowie auch Formen der Selbstzensur diskutiert. Darüber hinaus wurde der Einfluss der medialen Darstellung (und Nicht-Darstellung) von KünstlerInnen kritisch hinterfragt.

Ziel der Vernetzungstreffen ist es, interessierten österreichischen ExpertInnen, Kunst- und KulturakteurInnen eine Plattform für Austausch und Kooperation zu bieten; die Anbindung an internationale Debatten zur Kunstfreiheit auf UNESCO-Ebene zu ermöglichen; und die Beteiligung der Zivilgesellschaft am globalen Monitoringprozess der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu unterstützen.  


Die Impulsreihe Arts, Rights & Justice ist eine Initiative der Brunnenpassage in Kooperation mit der ARJ EU working group und der Österreichischen UNESCO-Kommission.

Downloads

Weiterführende Informationen

Diskussionsrunde zur Kunstfreiheit in Österreich, 27. Juni 2017
© ÖUK
Vernetzungstreffen mit Lillian Fellmann, 4. April 2017
© ÖUK

Die kulturelle Vielfalt kann nur dann geschützt und gefördert werden, wenn die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie die freie Meinungsäußerung, die Informations- und die Kommunikationsfreiheit sowie die Möglichkeit der Einzelpersonen, ihre kulturellen Ausdrucksformen zu wählen, garantiert sind.

Artikel 2, UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen