Accountable AI – How to Protect Human Rights?Ein Rückblick auf die Veranstaltung des Fachbeirats Ethik der KI im Rahmen der Digital Humanism Conference 2025
Der Fachbeirat Ethik der Künstlichen Intelligenz der Österreichischen UNESCO-Kommission war am 27. Mai 2025 mit einer eigenen Veranstaltung auf der Digital Humanism Conference in Wien zu Gast.
Die Veranstaltung befasste sich mit der Frage, wie sich Menschenrechte in Hinblick auf Künstliche Intelligenz (KI) schützen lassen – und welche Rolle dabei Verantwortung und Rechenschaftspflichten spielen. Den Ausgangspunkt bildete die 2021 verabschiedete UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz, der erste global ausverhandelte Völkerrechtstext zum Thema.
Quo Vadis, KI-Regulierung?
In ihrer Keynote sprach Sandra Wachter (Universität Oxford) zunächst über sogenannte Halluzinationen von KI-Modellen – falschen oder irreführenden Ergebnissen großer Sprachmodelle wie ChatGPT. Laut Sandra Wachter liegt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Modelle eine falsche Antwort geben, zwischen 60 und 80 Prozent. Die Anbieter vermarkten die Technologie jedoch als nahezu unfehlbar und sehen die Verantwortung für die Prüfung des Wahrheitsgehalts KI-generierter Informationen bei den Nutzer*innen.
Ein wesentliches Problem dabei: Falsche Informationen im digitalen Raum können ganz reale Folgen haben, darunter wirtschaftliche Verluste, Verletzungen der Privatsphäre oder Diskriminierung. KI-Unternehmen haften in solchen Fällen aktuell nicht. Sandra Wachter sieht hier Bedarf für Veränderungen. Auf europäischer Ebene müsse etwa der Entwurf der KI-Haftungsrichtlinie der EU-Kommission (AI Liability Directive, AILD), der im Februar 2025 unerwartet zurückgezogen worden war, erneut diskutiert werden. Haftungsfragen müssten klar geregelt sein – insbesondere dort, wo Menschenwürde und Privatsphäre betroffen sind. Notwendig sei auch ein besseres Verständnis für Menschenrechtsverletzungen speziell im digitalen Raum.
Technologie ist gestaltbar
Im Anschluss an den Vortrag diskutierten – moderiert von Irina Nalis-Neuner (JKU Linz) – Sabine Köszegi (TU Wien und Vorsitzende des Fachbeirats Ethik der KI), Sandra Wachter, Peter Knees (TU Wien) und Noah Oder (OECD). Einigkeit bestand darin, dass neue Technologien „kein Schicksal“ sind, so Sabine Köszegi. Vielmehr müsse man Technologie als ein menschengemachtes Kulturgut sehen, das somit auch gestaltbar ist. Es brauche zudem einen gesamtgesellschaftlichen Dialog darüber, wie und in welchen Bereichen Künstliche Intelligenz in Zukunft eingesetzt werden soll. Um das Vertrauen in digitale Systeme zu stärken, seien zudem rechtlich verbindliche Regelungen notwendig, die auch eingeklagt werden können, so die Podiumsteilnehmer*innen. Mit Blick auf vulnerable Gruppen und globale Ungleichheiten sei Regulierung auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Hintergrund der Veranstaltung
Die Österreichische UNESCO-Kommission hat den Fachbeirat Ethik der Künstlichen Intelligenz im Jahr 2023 eingerichtet. Mit seiner interdisziplinären Expertise begleitet der Beirat seitdem die Umsetzung der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz in Österreich. In dieser Funktion unterstützt der Beirat unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und ist bemüht, einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über ethische Implikationen von KI anzustoßen.
Die Digital Humanism Conference fand vom 26. bis 28. Mai 2025 unter dem Titel „Shaping our Digital Future“ erstmals statt. Organisiert wurde die Konferenz vom Verein zur Förderung des digitalen Humanismus. Im Zentrum stand die kritische Auseinandersetzung mit dem Einfluss Künstlicher Intelligenz auf Gesellschaft, Menschenrechte und demokratische Strukturen.
Links