Der Österreichischen UNESCO-Kommission (ÖUK) ist eine möglichst barrierefreie und inklusive Gestaltung ihrer Informations- und Kommunikationsmedien ein wichtiges Anliegen.
Alle Auftragnehmer*innen verpflichten sich,
- die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen zur Barrierefreiheit einzuhalten,
- sowie die in den folgenden Dokumenten enthaltenen Empfehlungen zu beachten.
Sollte eine vollständige Umsetzung dieser Anforderungen nicht möglich sein, ist Ihre Ansprechperson bei der ÖUK zu kontaktieren.
Grundprinzipien barrierefreier Gestaltung
Um einer möglichst großen Zielgruppe unsere Inhalte zugänglich zu machen, orientiert sich die Österreichische UNESCO-Kommission bei der Erstellung von Dokumenten an den vier zentralen Kriterien:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Diese Prinzipien basieren auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), da viele der Dokumente auch online veröffentlicht werden.
Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen sensorischen Voraussetzungen zugänglich und erfassbar sind.
Wichtig ist: Informationen dürfen nicht ausschließlich über einen einzelnen Sinneskanal vermittelt werden. Das bedeutet zum Beispiel:
- Visuelle Inhalte müssen durch Alternativtexte beschrieben werden.
- Auditive Inhalte sollen mit Untertiteln oder schriftlichen Transkripten ergänzt werden.
- Inhalte sollen semantisch korrekt strukturiert und ausgezeichnet sein (z. B. durch korrekte Überschriftenhierarchie, Listen, Tabellen, etc.), um für assistive Technologien wie Screenreader erfassbar zu sein.
Die Wahrnehmbarkeit ist damit ein zentrales Element für barrierefreie, inklusive und zukunftsfähige digitale Kommunikation.
Digitale Inhalte und Benutzer*innenoberflächen müssen einfach und zuverlässig bedienbar sein – unabhängig von den technischen oder körperlichen Voraussetzungen der Nutzer*innen.
Das bedeutet unter anderem:
- Alle Funktionen müssen mit der Tastatur nutzbar sein (z. B. für Personen, die keine Maus verwenden können).
- Interaktive Elemente wie Links, Buttons oder Formulare müssen klar erkennbar und eindeutig benannt sein.
- Der Fokus muss sichtbar sein, sodass Nutzer*innen jederzeit wissen, wo sie sich befinden.
- Inhalte dürfen nicht durch automatische Bewegungen, Zeitlimits oder Animationen die Bedienung erschweren.
Jede Person muss selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe durch die Inhalte navigieren und mit ihnen interagieren können.
Informationen sollen klar, eindeutig und leicht verständlich formuliert sein. Dies hilft nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern auch allen, die mit der Sprache oder dem Thema weniger vertraut sind.
Zu beachten ist:
- Die benutzte Sprache soll einfach und strukturiert sein, möglichst ohne Fachbegriffe oder komplexe Satzkonstruktionen.
- Klare Überschriften und eine logische Gliederung helfen dabei, Orientierung zu schaffen.
- Wenn Abkürzungen und Fachausdrücke nicht vermeidbar sind, müssen diese erklärt werden.
- Die Navigation und Benutzer*innenführung sollen einheitlich und nachvollziehbar sein.
Verständliche Kommunikation fördert Inklusion und erhöht die Reichweite und Wirkung der Inhalte.
Digitale Inhalte sollen so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Endgeräten, Betriebssystemen und assistiven Technologien korrekt dargestellt und interpretiert werden können.
Das umfasst zum Beispiel:
- Eine technisch saubere Umsetzung, z. B. mit standardkonformem HTML in Webdokumenten.
- Eine klare Dokumentenstruktur mit korrekt ausgezeichneten Elementen (Überschriften, Absätzen, Listen, Tabellen).
- Vermeidung von Barrieren durch proprietäre oder nicht zugängliche Dateiformate. Standardformat bei der ÖUK ist ab September 2025 ein barrierefreies PDF.
Robuste Inhalte stellen sicher, dass sie auch in Zukunft, bei technologischen Weiterentwicklungen oder auf unterschiedlichen Plattformen, zugänglich bleiben.
Barrierefreiheit endet nicht bei Normen und Richtlinien. Sie zeigt sich im Alltag vor allem dort, wo Inhalte gestaltet und formuliert werden. Deshalb richtet sich dieses Dokument besonders auch an Grafiker*innen und Texter*innen, die durch klare Gestaltung und verständliche Sprache einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion leisten.
Barrierefreie Dokumente für Grafiker*innen
Barrierefreie Dokumente für Texter*innen
Barrierefreie Gestaltung ist kein einmaliger Arbeitsschritt, sondern eine Haltung. Wenn Texter*innen und Grafiker*innen ihre Expertise mit den Richtlinien verbinden, entstehen Medien, die von möglichst vielen Menschen genutzt werden können. So wird Barrierefreiheit zu einem gemeinsamen Qualitätsmerkmal bei ÖUK.
Die Österreichische UNESCO-Kommission setzt ein klares Zeichen: Ab dem 1. Jänner 2026 werden auf der Website der Österreichischen UNESCO-Kommission ausschließlich barrierefreie Publikationen veröffentlicht – damit Information für alle Menschen zugänglich ist.



