Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) ist für die Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen und für die Vertretung der Republik Österreich gegenüber der UNESCO zuständig. Diese Aufgaben werden von der Abteilung für Angelegenheiten der multilateralen Kulturpolitik der Sektion V wahrgenommen.
Wie die meisten Staaten ist Österreich durch eine „Ständige Vertretung" bei der UNESCO in Paris akkreditiert. Diese unterhält den laufenden Arbeitskontakt zum UNESCO-Sekretariat und ist für die Pflege der Beziehungen zur UNESCO zuständig. Sie vertritt Österreich in den diversen Gremien der Organisation und unterstützt österreichische Anliegen.
Die Umsetzung der UNESCO-Themen obliegt den einzelnen Fachressorts in den jeweiligen Ministerien; die Österreichische UNESCO-Kommission nimmt auch auf dieser Ebene eine Koordinations- und Schnittstellenfunktion wahr.
Mitgliedsstaaten arbeiten mit der UNESCO im Rahmen von Generalkonferenz, Exekutivrat und in den subsidiären Komitees und Räten zusammen. Die Generalkonferenz tritt alle zwei Jahre zusammen und beschließt alle vier Jahre das Programm und Budget der UNESCO. Der Exekutivrat ist das 58-köpfige Steuerungs- und Aufsichtsorgan der UNESCO. Weiters bestehen derzeit 25 subsidiäre Komitees und Räte mit unterschiedlichem Status. Die Aufnahme in diese Gremien erfolgt durch Wahlen, die während der Generalkonferenz abgehalten werden. Die Funktionsdauer ist in der Regel vier Jahre.
Österreich ist derzeit Mitglied in folgenden Komitees/Räten:
- Exekutivrat der UNESCO (EX) (Periode: 2021-2025)
- Internationaler Koordinierungsrat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) (Periode: 2019-2023)
- Zwischenstaatlicher Rat des „Intergovernmental Hydrological Programme“ (IHP) (Periode: 2019–2023)
- Zwischenstaatliches Bioethik Komitee (IGBC) (Periode: 2019–2023)
- Zwischenstaatliches Komitee für den Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Periode: 2019-2021)
- Zwischenstaatliches Komitee betreffend Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer oder dessen Restitution im Falle eines illegalen Erwerbs (ICPRCP) (Periode: 2019–2023)
- Zwischenstaatlicher Rat zum “Internationalen Programm zur Medienförderung” (IPDC) (Periode: 2019-2023)
- Kommitee für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten (2019 bis 2023)
- Zwischenstaatliches Kommitee für Leibeserziehung und Sport (CIGEPS) (2020 bis 2021)
- Zwischenstaatlicher ozeanographischer Kommission (Permanent Member)