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UNESCO

 
Foto: © UNESCO / M. Ravassard

Staatenbericht 2020 zur Umsetzung der UNESCO-Konvention Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Als Vertragspartei der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ hat Österreich alle vier Jahre der UNESCO Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen zur Umsetzung im Berichtszeitraum ergriffen wurden (sogn. "Quadrennial Periodic Report"). Der Bericht folgt dabei den von der UNESCO verabschiedeten Richtlinien, die Struktur und inhaltliche Schwerpunktsetzungen für die Berichterstattung vorgeben. Der dritte Staatenbericht wurde 2020 vorgelegt und umfasst den Berichtszeitraum 2016-2019.

Downloads

  • 3. Österreichischer Staatenbericht 639 KB (pdf)
    Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und Österreichische UNESCO-Kommission, 2020. 67 Seiten