UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Die „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" wurde am 20. Oktober 2005 von der 33. UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet und trat am 18. März 2007 in Kraft. Kernstück der Konvention ist die Absicherung des souveränen Rechts aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik, um eine Vielfalt im Angebot kultureller Inhalte schützen und fördern zu können.
Downloads
- UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen 340 KB (pdf)
Deutsche Übersetzung, BGBl. III Nr. 34/2007