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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

Wiener Gemeinderat verabschiedet Managementplan für die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“

25.11.2021

In der Gemeinderatssitzung vom 25. November 2021 wurde der in den letzten Jahren erarbeitete Welterbe-Managementplan für das „Historische Zentrum von Wien“ durch den Wiener Gemeinderat bestätigt

Die Eintragung einer Stätte in die Liste des UNESCO-Welterbes ist das Bekenntnis zum nachhaltigen Schutz ihres „außergewöhnlichen, universellen Wertes“ für kommende Generationen auf Basis des völkerrechtlichen „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“. Dieser Schutz muss primär im Rahmen nationaler und lokaler rechtlicher und struktureller Vorkehrungen und Bestimmungen erfolgen. Um die Bewahrung des Welterbes auch im Rahmen des aktiven Umgangs mit der Welterbestätte sicherzustellen, sieht die UNESCO, bzw. das UNESCO-Welterbekomitee, die Einrichtung von entsprechenden umfassenden Managementsystemen vor. Seit 2005 ist daher ein konkreter und ausformulierter Managementplan Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Einschreibung einer Stätte als UNESCO-Welterbe.

2017 sah sich das Welterbekomitee dazu veranlasst, das „Historische Zentrum von Wien“ aufgrund der als gefährdend beurteilten allgemeinen städtebaulichen Entwicklung infolge unzureichender rechtlicher Rahmenbedingungen in die „Liste des gefährdeten Welterbes“ („Rote Liste“) einzuschreiben. Als wesentlichen Punkt für diesen Schritt wurde das Fehlen eines wirkungsvollen, rechtlich verankerten Managementplans bzw. -systems angeführt.

Der nun vom Wiener Gemeinderat verabschiedete Managementplan wurde in den vergangenen zwei Jahren im Auftrag der Stadt Wien erarbeitet und stellt nun das Grundgerüst für den zukünftigen Umgang mit der Welterbestätte und deren „außergewöhnlichen, universellen Wert“ dar. In den wesentlichen Punkten sieht der neue Managementplan die rechtliche Verankerung des Welterbes in der Wiener Bauordnung sowie die Berücksichtigung welterberelevanter Thematiken in den bereits vorhandenen Prozessen und Instrumenten der Stadt Wien, so auch im Hochhauskonzept (STEP2025) und im Masterplan Glacis, vor. Darüber hinaus fand der „Desired State of Conservation for the Removal from the List of World Heritage in Danger“ (DSOCR) vollinhaltliche Übernahme in den erarbeiteten Managementplan. Hierbei handelt es sich gemäß den Operativen Richtlinien der Konvention um den konkreten, dem Welterbekomitee vorgelegten Maßnahmenplan, um von der „Liste des gefährdeten Welterbes“ genommen zu werden.

In Folge wird der neue Managementplan durch die Republik Österreich dem Welterbezentrum in Paris übermittelt und dem Welterbekomitee für dessen nächste Sitzung im Sommer 2022 vorgelegt werden.

Gemäß internationalen Standards handelt es sich bei einem Managementplan um den strukturellen Rahmen für ein operatives Managementsystem. Demensprechend gilt es Managementpläne auch regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren und entsprechenden Überarbeitungen zu unterziehen.

„Dieser wichtige Schritt ist nicht nur die bloße Erfüllung einer Aufgabe, sondern kann nun den soliden Rahmen vorgeben, wie in Zukunft mit dem Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“ umgegangen wird. Im Namen der Österreichischen UNESCO-Kommission freue ich mich über dieses umfassende politische Bekenntnis zum Schutz des kulturellen Erbes in Wien. Wesentlich wird nun sein, diesen nun gesetzten Rahmen über die kommenden Jahre hinweg auch in die konkrete Umsetzung zu bringen und ich bin zuversichtlich, dass dies der Stadt Wien, gemeinsam und im engen Austausch mit den vielen Partner*innen und Expert*innen im Themenkomplex Welterbe, auch gelingen wird.“, so Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.

Das Historische Zentrum von Wien wurde 2001 unter anderem aufgrund seiner schützenswerten städtebaulichen Morphologie in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen.
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