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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

UNESCO-Welterbekomitee Tagung in Krakau: Welterbestätte Wien kommt auf die Rote Liste

06.07.2017

Die Entscheidung über die Welterbestätte Wien ist heute gefallen: Eintragung in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes

UNESCO-Welterbekomitee Tagung in Krakau (2. - 12.Juli 2017)

  • Entscheidung über die Welterbestätte Wien ist heute gefallen: Eintragung in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes
  • Stadt Wien gefordert: Frist bis 1. Februar 2018, um eine Reihe an erforderlichen Maßnahmen zu setzen und der Aberkennung des Welterbestatus zu entgehen
  • Welterbestatus kein Tourismus-Etikett, sondern Schutz für eine außergewöhnliche Stätte für die gesamte Menschheit

Heute hat das UNESCO-Welterbekomitee im Rahmen der Tagung in Krakau (2.-12. Juli)   – wie bereits im Vorfeld angenommen – das „Historische Zentrum Wien‘ auf die Liste des gefährdeten Welterbes (Rote Liste) gesetzt. Die Rote Liste ist das Instrument der UNESCO, um die Staaten und die Welt aufmerksam zu machen, dass der außergewöhnliche universelle Wert einer Stätte für die Menschheit in Gefahr ist.

Die Republik Österreich hat sich 1992 mit der Unterzeichnung des völkerrechtlich geltenden Vertrags zum Schutz der Welterbestätte verpflichtet.  Nun ist Wien als eine der ersten Stätten Mitteleuropas – durch offensive städtebauliche Entwicklungen der letzten Jahre -  als massiv gefährdet eingestuft. Bis dato betraf dies fast ausschließlich Stätten in Kriegsgebieten oder nach Naturkatastrophen.

Die UNESCO fordert seit 4 Jahren, das letzte Mal im Juli 2016 im Rahmen der Welterbekomitee-Tagung in Istanbul, konkrete Änderungen des Bauprojektes am Heumarkt ein, um den „außergewöhnlichen universellen Wert“ und damit den Welterbestatus des „Historischen Zentrums von Wien“ aufrecht erhalten zu können. Auch die Stadtplanungsinstrumente zum Schutz des Welterbes sind immer noch unzureichend, um eine an seiner Besonderheit orientierten sensiblen Stadtentwicklung zu sichern.

Sollte die Stadtregierung die erforderlichen Maßnahmen nicht ausreichend umsetzen und damit einer Degradierung des außergewöhnlichen Wertes nicht gegensteuern, droht als nächster Schritt die Aberkennung des Welterbestatus. Frist: 1. Februar 2018

Die nun erfolgte Eintragung auf die Rote Liste schadet dem Kulturland Österreich, ist blamabel für die Stadt Wien und Österreich. Es zeigt die fehlende Wertschätzung für das selbst ausgewählte Welterbegebiet und auch das Unverständnis für die Bedeutung des Welterbes. Es geht beim Welterbestatus nicht um ein Tourismus Ranking oder ein Etikett für die touristische Vermarktung, sondern um den langfristigen Erhalt einer außergewöhnlichen Stätte für die Menschheit, für zukünftige Generationen. Es ist unverständlich, dass diese globale Bedeutung von Welterbe in Wien nicht verstanden wird", so Gabriele Eschig, Generalsektretärin der Österreichischen UNESCO-Kommission. Denn:  „Die Konsequenzen einer Aberkennung spüren nicht die Touristen, sondern die BewohnerInnen, die zukünftigen Generationen, die hier in Wien leben."

Das Bauprojekt am Heumarkt liegt in der Kernzone und es ist von Anfang an, seit 2012,  in der Höhe und Volumen weit über den immer transparent kommunizierten UNESCO-Auflagen geplant worden.Die Stadtregierung ist zu keinem Zeitpunkt ernsthaft auf die vielen Anmerkungen und Reaktionen der UNESCO eingegangen. Dieses Bauprojekt war nun der letzte Stein des Anstoßes nach zahlreichen Beanstandungen der UNESCO der letzten Jahre“, so Gabriele Eschig.

Es ist nun noch immer möglich, das Projekt abzuändern und die städtebaulichen Entwicklungen im Historischen Zentrum welterebverträglich zu gestalten, auch wenn es durch die Fakten, die die Stadt Wien geschaffen hat, eher unwahrscheinllich erscheint. Genau dazu dient dieser internationale Alert. Die UNESCO möchte kein Welterbegebiet verlieren, weshalb sie so lange an die Staaten appelliert und ihnen die Richtung weist. Eine Bewegung der Stadt Wien in die richtige Richtung scheint mir mittlerweile sehr unwahrscheinlich zu sein. Es gab lange Vorlaufzeiten, wo dies einfach möglich gewesen wäre. Die Stadtregierung ist dem nicht gefolgt, man wollte, aus welchem Grund auch immer, den Komplex Hotel Intercontinental plus Wohnturm ermöglichen“ , meint Gabriele Eschig.

Die UNESCO begründet die Gefährdung der Welterbestätte Wien mit folgenden Kernpunkten:

- Aufgrund der massiven städtebaulichen Entwicklung der letzten Jahre verliert das Historische Zentrum von Wien seinen außergewöhnlichen universellen Wert.

- Gefährdet wird die Welterbestätte Wien – nach Beanstandungen voni Bauprojekten bei Wien Mitte, beim Hauptbahnhof -  nun final durch Höhe, Kubatur und Volumen des Bauprojektes am Heumarkt, das direkt in der Kernzone liegt.

- Die Stadtplanungsinstrumente zum Schutz des Welterbegebietes sind unzureichend und nicht gesetzlich bindend.  Die UNESCO moniert, dass die Ausschlusszonen für Hochhausbauten 2014 abgeschafft wurden, ohne angemessene Ersatz-Kontrollinstrumente zu beschließen, auch der Masterplan Glacis sieht in der Kern- und Pufferzone der Welterbestätte Wien Zonen offensiver städtebaulicher Erneuerung vor.
Die von der Stadt Wien in letzter Minute beschlossene Absichtserklärung (Resolution), keine weiteren Hochhausbauten mehr zu planen, reicht nicht als langfristige gesetzliches Grundlage, um  die Welterbestätte glaubwürdig zu schützen.

Welche Maßnahmen müsste Wien setzen, um wieder von der Roten Liste zu kommen?

Die Stadt Wien müsste  das Bauprojekt  am Heumarkt so umplanen, dass die Vorgaben in Kubatur und Höhe eingehalten werden. Weiters müsste die Stadt verbindliche Planungsinstrumente zum Schutz des Welterbes schaffen, damit in Zukunft die Welterbestätte nachhaltig geschützt ist und die weitere Vetikalisierung und Verdichtung im "Historischen Zentrum" gestoppt wird.

Bauprojekt am Heumarkt - Auszüge aus der Begründung des Welterbekomitees, warum die Welterbestätte in Wien als gefährdet eingestuft wird: 

Das Welterbekomitte stellt mit Bedauern fest, dass die Änderungen am geplanten „Eislaufverein-Intercontinental Hotel - Konzerthaus – Projekt“  nicht den langjährigen Forderungen des Komitees  entsprechen, und dass das geplante Projekt unvereinbar mit den Empfehlungen UNESCO-Missionen von 2012 und 2015 bleibt.

Das Welterbekomitee wiederholt seine Besorgnis, dass das Hochhauskonzept Auschlusszonen für Hochhausbauten im Stadtgebiet Wien abgeschafft hat, ohne angemessene Kontrollinstrumente für Höhe, Volumen und städtische Dichte, die den OUV der Welterbestätte (Outstanding Universal Value/außergewöhnlichen universellen Wert) berücksichtigen, eingerichtet zu haben, und dass der Masterplan Glacis die Errichtung von Gebäuden eines Maßstabs zulässt, der den städtischen Formenbestand und Charakter des Glacisbereichs negativ beeinträchtigen würde.          

Das Komitee bringt sein Bedauern zum Ausdruck, dass diese Instrumente aufgehoben oder substanziell abgeändert worden sind und wiederholt deshalb auch seine Forderung an den Vertragsstaat, Planungsregeln und Richtlinien wie folgt zu überarbeiten, so dass diese

a)      Parameter für die urbane Dichte sowie spezifische Standards für Gebäudehöhen und   
 Gebäudevolumen für die Welterbestätte und ihre Pufferzone aufstellen
b)      die urbane Morphologie, die ein essentielles Merkmal der Welterbestätte ist, erhalten.

Das Welterbekomitee fordert den Vertragsstaat Österreich auf, dem Welterbezentrum bis 1 Febr. 2018 einen Update Report über den Erhaltungszustand der Welterbestätte zu übermitteln.

Facts Welterbestätte Wien

Das 2001 auf Antrag Österreichs als Welterbe aufgenommene „Historische Zentrum von Wien“ umschließt die Innere Stadt sowie die Areale von Schloss Schwarzenberg, Schloss Belvedere und dem Kloster der Salesianerinnen am Rennweg. Es umfasst eine Kernzone von ca. 3,7 km2 (=0,9 % des Stadtgebietes) und eine Pufferzone von 4,6 km2, insgesamt also nur knapp 2 Prozent des Stadtgebiets von Wien.

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