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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

UNESCO veröffentlicht Entscheidungsentwurf (draft decision) für Welterbestätte Wien

08.06.2019

Dem üblichen UNESCO-Procedere folgend, wurden am 8. Juni 2019 weitere Entscheidungsentwürfe (draft decisions) für die diesjährige Sitzung des Welterbekomitees, die von 30. Juni - 10 Juli 2019 in Baku (Aserbaidschan) stattfinden wird, veröffentlicht. Auch die draft decision für die auf der Roten Liste befindliche, gefährdete Stätte ‚Historisches Zentrum von Wien‘ ist dabei. Das ‚Historische Zentrum von Wien‘ wurde seitens des UNESCO-Welterbekomitees 2017 auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. Das veranlasste die Bundesregierung 2018, einen Drei-Stufen-Plan zu konzipieren, um mit Unterstützung von externen Gutachtern und internationalen Expert*innen die Lage zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Experten-Analyse bildet die Grundlage für den nun vorliegenden Entscheidungsentwurf, der einen Verbleib der Welterbestätte auf der Roten Liste des gefährdeten Welterbes vorsieht.

Die draft decision sieht folgende Vorgehensweise für die gefährdete Welterbestätte Wien vor:

Der Entscheidungsentwurf per 8. Juni 2019 sieht den Verbleib der Welterbestätte auf der Roten Liste des gefährdeten Welterbes vor.

Seitens Welterbezentrum und ICOMOS International werden die bisherigen Maßnahmen sehr begrüßt, allem voran der im letzten Jahr durchgeführte Drei-Stufen-Plan. 

Die Republik Österreich wird angehalten, das selbst vorgeschlagene zweijährige Memorandum dazu zu nutzen, um die Ergebnisse der Advisory Mission sowie des Heritage Impact Assesment (HIA) in entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dies umfasst etwa die Erstellung eines geeigneten Managementplans, eine Nachschärfung der Stadtplanungsinstrumente sowie die Durchführung von Heritage Impact Assesments für Projekte wie etwa das Belvedere Stöckl. Für das Projekt Heumarkt neu wird Österreich, wie bereits die Jahre zuvor, angehalten, die Pläne dahingehend zu revidieren und abzuändern, dass das Bauprojekt keinen negative Auswirkungen auf den OUV der Stätte hat.

Ebenso finden der Schwarzenberggarten sowie der historischen Dächer in der Welterbezone Erwähnung. In beiden Fällen wird eine wirksame Unterschutzstellung gefordert. Im Falle der Projekte am Karlsplatz, Wienmuseum und Winterthur-Gebäude, wird Österreich ersucht, die finalen Pläne zu übermitteln und mit dem Welterbezentrum und ICOMOS International abzustimmen. 

In einem nächsten Schritt muss nun ein konkreter Fahrplan, der sogenannte „Desired State of Conservation Report/DSoC“ formuliert und an das Welterbekomitee übermittelt werden. Dieser Report seitens der Republik Österreich wird die konkreten Schritte und Maßnahmen erhalten, deren Erfüllung die Bedingung dafür sein wird, dass die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ wieder von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes genommen werden kann.

Der case ‚Historisches Zentrum von Wien‘ ist lt. draft decision nicht für eine Diskussion im Rahmen der Welterbekomitee-Sitzung im Juli 2019 vorgesehen bzw. vorgeschlagen. Dies gilt für all jene Fälle bzw. Stätten, bei denen die Experten-Empfehlungen und  geplanten Vorgehensweisen sehr klar benannt werden können. 

„Die nun vorliegende Entscheidungsgrundlage für die Welterbekomitee-Sitzung im Juli 2019 in Aserbeidschan bestätigt unsere bisherigen Einschätzungen: Die Welterbestätte ‚Historisches Zentrum von Wien‘ wird nach wie vor als sehr gefährdet eingestuft. Der Verbleib auf der Roten Liste Jahre gibt nun Zeit, die im April 2019 an die UNESCO in Paris kommunizierten Maßnahmen der Republik Österreich entsprechend umzusetzen. Ich bin zuversichtlich, dass der nun Weg frei ist, für einen sensiblen Umgang mit dem historischen, kulturellen Erbe Wiens und damit für den Erhalt des Status als Welterbe, so Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.

 Grundlagen der draft decision (Entscheidungsentwurf für die Welterbekomitee-Sitzung)

Der Entscheidungsentwurf für das 'Historische Zentrum von Wien' orientiert sich am im März 2019 veröffentlichten Advisory Mission Report von ICOMOS International  (beratendes Gremium der UNESCO, International Council for Monuments and Sites / Internationaler Rat für Denkmalpflege) sowie am Gutachten (Heritage Impact Assesment, HIA) des Welterbeexperten Dr. Michael Kloos zur Welterbestätte Wien.

Die beiden Experten-Analysen bestätigten alle Einschätzungen und Forderungen der letzten Jahre: Der außergewöhnliche universelle Wert („outstanding universal value“, OUV) der Stätte ist durch die städtebaulichen Entwicklungen der letzten Jahre äußerst gefährdet, zuletzt durch das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt. Hinzu kommen das Fehlen eines operativen Managementplans, die unzureichende Verankerung des Welterbes in den Stadtplanungsinstrumente sowie die mangelnde Rücksicht auf die historische Baubsubstanz bzw. die historische Stadtlandschaft.

Weiters wurde natürlich der Report der Republik Österreich über geplante Maßnahmen die Welterbestätte Wien betreffend, der im April 2019 vom Bundeskanzleramt nach Paris ging, in der draft decision berücksichtigt. Der ehemals verantwortliche Bundesminister Gernot Blümel betonte darin, die Welterbestätte erhalten zu wollen, wenn erforderlich, auch mit rechtlichen Schritten gegenüber der Stadt Wien. Ebenso wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die für das Projekt "Heumarkt" eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorsieht.


 

Links

Die Gutachten und Lösungsvorschläge internationaler Expert*innen sowie die geplanten Maßnahmen der Republik Österreich bilden die Grundlage für den nun vorliegenden Entscheidungsentwurf für das Welterbekomitee 2019.
© Prof. Michael Kloos

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