Springe zum Hauptinhalt

Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

Republik Österreich übermittelt den UNESCO-Bericht über Maßnahmenpaket zum Erhalt der gefährdeten Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“

31.01.2020

Die Republik Österreich war – entsprechend der international üblichen Vorgehensweise – aufgefordert, einen Status-quo-Bericht an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris über den Erhaltungszustand der Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ zu übermitteln. Im Rahmen eines sogenannten ‚State of Conservation-Report‘ (SOC) wird dargestellt, welche Schritte seitens Vertragsstaat bzw. Welterbestätte unternommen werden und wurden, um die Gefährdungen für das Welterbe abzuwenden.

Maßnahmenpaket

In dem heute versandten Bericht werden unter anderem die bereits am 20. Dezember 2019 angekündigten Maßnahmen der Stadt Wien und des Investors dargelegt, die Pläne für den ‚Heumarkt neu‘ so zu verändern, dass das Welterbe ‚Historisches Zentrum von Wien‘ mit seiner historischen Stadtsilhouette in seiner Einzigartigkeit bewahrt bleibt. Auf den Bau des 66 Meter hohen Turms soll verzichtet werden, jedoch wird seitens der Stadt Wien nicht ausgeschlossen, dass der neu konzipierte Bau höher als das bestehende Hotel Intercontinental werden könnte. Des Weiteren wird ein umfangreicher Managementplan für den langfristigen Erhalt des Welterbes angekündigt.

Auch die geplanten Veränderungen am Karlsplatz und Schwarzenberggarten („Belvedere Stöckl“), für den ein Heritage Impact Assessment (HIA) erstellt werden soll, finden im Bericht Niederschlag. Zudem finden die im aktuellen Regierungsprogramm ausgeführten Pläne Erwähnung, das Welterbe in Österreich besser gesetzlich zu verankern.

Unabhängige Expertisen

In den Expert*innengutachten des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) in den vergangenen Jahren (2012/2015/2018) wurde das Fehlen eines geeigneten Managementsystems für die Stätte bemängelt, sowie problematische städtebauliche Entwicklungen, die die Integrität der historischen Stadtlandschaft und einzigartigen Stadtsilhouette beeinträchtigen bzw. zu beeinträchtigen drohen.

Auch die Höhenentwicklung des im Fokus stehenden Projekts „Heumarkt neu“, wurde seitens ICOMOS International und Welterbekomitee als besonders kritisch beurteilt hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Stadtbild. Von internationaler Seite wurde wiederholt betont, dass ein etwaiges Projekt die aktuelle Bestandshöhe des Intercontinental Hotels nicht überschreiten dürfe, um keine Gefährdung für das Welterbe bzw. dessen „outstanding universal value“ (OUV) darzustellen.

Position der Österreichischen UNESCO-Kommission

Insbesondere die Bemühungen um einen umfassenden und wirksamen Managementplan seitens der Stadt Wien werden von der Österreichischen UNESCO-Kommission begrüßt, zumal ein solcher die Grundlage und Voraussetzung für einen vorrausschauenden, proaktiven und vor allem sensiblen Umgang mit dem Welterbe in Zukunft bildet. Ebenso ist die Bereitschaft einer Redimensionierung des Bauprojektes ein positives Signal seitens des Investors.

 „Die oftmals ins Feld geführte Diskussion um Höhenmeter lenkt von der eigentlichen Notwendigkeit ab – nämlich im Rahmen der Neugestaltung des Areals die Integrität der Stadtlandschaft und die historische Stadtsilhouette nicht weiter zu gefährden. Fakt ist, dass international wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass die aktuelle Bestandshöhe als Limit gesehen wird. Die aktuellen Entwicklungen zeigen jedoch, dass die letzten Monate die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit bereitet haben, welche zuversichtlich stimmen, dass eine dem Welterbe würdige Lösung möglich ist.“, so Dr. Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.

Erst auf Basis konkreter Pläne und aussagekräftiger Visualisierungen wird jedoch eine seriöse Einschätzung von internationalen Expert*innen in Bezug auf die Auswirkungen des neuen Projektes auf die Welterbestätte möglich sein. Diese Einschätzung wird auch die Basis zukünftiger Entscheidungen des Welterbekomitees sein.

Die Absichtsbekundung der Österreichischen Bundesregierung, das Welterbe verstärkt im österreichischen Rechtssystem zu verankern, ist ebenso dezidiert zu begrüßen.

Weitere Vorgehensweise

Grundsätzlich: Die Österreichische UNESCO-Kommission entscheidet nicht über den Verbleib Wiens auf der Welterbeliste oder über die etwaige Welterbeverträglichkeit eines neuen Projektes. Diese Entscheidungen werden auf Basis einschlägiger Expertise und klar definierter Zuständigkeiten auf internationaler Ebene (ICOMOS International, UNESCO, Welterbekomitee) getroffen. Als nationale Kontaktstelle ist es die Verantwortung und Verpflichtung der Österreichischen UNESCO-Kommission, alle beteiligten Stakeholder*innen, sowie die breite Öffentlichkeit, über die internationalen Richtlinien, Entscheidungen und Expertisen in voller Transparenz zu informieren.

Der nun an die UNESCO übersandte Status Quo-Bericht wird die Grundlage für einen noch konkreteren Maßnahmenkatalog in Form eines ‚Desired State of Conservation-Report‘ (DSOC) bilden, den es von der Stadt Wien in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sowie ICOMOS Austria und der Österreichischen UNESCO-Kommission zu erarbeiten gilt. Anhand dieser Zielsetzungen wird – bei entsprechender Erfüllung – das aus 21 Staaten bestehende Welterbekomitee darüber entscheiden, ob die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ wieder von der „Roten Liste des gefährdeten Welterbes“ genommen werden kann. Die nächste Sitzung des Welterbekomitees findet von 29.06-09.07. 2020 in Fuzhou, China statt.

Kontakt

Presse / Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +43 / 1 / 526 13 01
E-Mail: presse@unesco.at