20 Jahre für die kulturelle Vielfalt weltweit: Jubiläum der UNESCO-Konvention gefeiert
21.05.2025
20 Jahre für die kulturelle Vielfalt weltweit: Jubiläum der UNESCO-Konvention gefeiert. Österreichische UNESCO-Kommission zieht Bilanz und blickt in die Zukunft.
Wien, 21. Mai 2025: Am heutigen Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung begeht die UNESCO weltweit das 20-jährige Bestehen der Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Österreichische UNESCO-Kommission nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, die Erfolge der vergangenen zwei Jahrzehnte zu würdigen und zugleich auf die aktuellen Herausforderungen für eine vielfältige Kulturlandschaft aufmerksam zu machen.
Die 2005 verabschiedete Konvention stellt einen Meilenstein in der internationalen Kulturpolitik dar. Sie erkennt den doppelten Charakter kultureller Güter und Dienstleistungen – als Träger wirtschaftlicher wie auch kultureller Werte – ausdrücklich an und sichert Staaten das souveräne Recht zu, Kulturpolitik zum Schutz und zur Förderung ihrer kulturellen Vielfalt zu gestalten.
Österreich zählt zu den Erstunterzeichnerstaaten der Konvention und hat sich seither aktiv für ihre Umsetzung eingesetzt – national wie international. „Die Konvention ist ein lebendiges Instrument, das besonders in Zeiten globaler Krisen und wachsender Ungleichheiten an Bedeutung gewinnt. Sie erinnert uns daran, dass Vielfalt kultureller Ausdrucksformen keine Selbstverständlichkeit ist, sondern das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen“, betont Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.
In Zusammenarbeit mit Künstler*innen und anderen Kulturtätigen und ihren Verbänden, Kulturinstitutionen sowie der Zivilgesellschaft engagiert sich die UNESCO-Kommission für ein nachhaltiges und gerechtes Kultursystem. „Die UNESCO-Konvention stellt unmissverständlich rechtlich klar: Wenn es um Kultur und die Ermöglichung ihrer vielfältigen Ausdrucksformen geht, dürfen Staaten eingreifen, auch in die Macht global agierender Konzerne. Sie können und müssen verpflichtet werden, die Rechte von Künstler*innen zu wahren, Profit aus der Verwertung künstlerischen Schaffens in die Kunst- und Kulturproduktion zu reinvestieren oder Inhalten Sichtbarkeit zu ermöglichen“, so Yvonne Gimpel, Vorsitzende der ARGE Kulturelle Vielfalt.

Die Konvention ist ein lebendiges Instrument, das besonders in Zeiten globaler Krisen und wachsender Ungleichheiten an Bedeutung gewinnt. Sie erinnert uns daran, dass Vielfalt kultureller Ausdrucksformen keine Selbstverständlichkeit ist, sondern das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen
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