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Welterbe

Kultur- und Naturerbestätten mit außergewöhnlichem universellem Wert  
Foto: © Alexander Eugen Koller

Welterbekomitee-Sitzung Kasan/Russland: Aufruf an ZGO/NGO zur Unterstützung des Offenen Briefes an das Welterbekomitee

In einem von mehreren Staaten unterzeichneten Offener Brief wird auf die Unvereinbarkeit eines russischen Vorsitzes der 45. Sitzung des Welterbekomittees mit den Werten und Prinzipien der Welterbekonvention im Lichte des Angriffes auf die Ukraine hingewiesen. Die Mitglieder des UNESCO-Welterbekomittees werden zu entsprechenden, notwendigen Schritten aufgefordert. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bereich des Kultur- und Naturerbesektors haben die Möglichkeit, den Brief zu unterstützen.

Über die Website der UNESCO-Kommission des Vereinigten Königreiches können einschlägige NGO/ZGO den Offenen Brief (en) unterzeichnen:

https://unesco.org.uk/portfolio/open-letter/

Donnerstag, 7. April 2022

An die Mitglieder des UNESCO-Welterbekomitees:

Ägypten, Argentinien, Belgien, Bulgarien, Äthiopien, Griechenland, Indien, Italien, Japan, Mali, Mexiko, Nigeria, Oman, Katar, Russische Föderation, Ruanda, St. Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Südafrika, Thailand, Sambia

Sehr geehrte Mitglieder des Welterbekomitees,

Am 24. Februar 2022 startete Russland einen bewaffneten Angriff auf die Ukraine. Einen Monat später dauern die heftigen Kämpfe an, bei denen Hunderte von Menschen ums Leben gekommen sind und Gebäude und manchmal ganze Städte verwüstet wurden. Nach den kürzlich vom UNESCO-Sekretariat veröffentlichten Zahlen wurden bis zum 31. März 53 kulturelle Gebäude (historische Denkmäler, religiöse Stätten, Bibliotheken usw.) beschädigt oder zerstört. Es ist wahrscheinlich, dass die Zahlen seitdem gestiegen sind. Das Erbe von Charkiw, einer UNESCO-Creative City, wurde besonders schwer beschädigt, ebenso wie das Zentrum von Tschernihiw, das auf der ukrainsichen tentativen Liste für das Welterbes steht. Die schrecklichen Bilder der Bombardierung des Theaters von Mariupol, die von der UNESCO mit Hilfe von Satellitenbildern bestätigt wurden, sind uns besonders im Gedächtnis geblieben. Und die Zerstörungen halten an.

In Artikel 6.3 der Welterbekonvention von 1972 heißt es: "Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich, alle vorsetzlichen Maßnahmen zu unterlassen, das in den Artikeln 1 und 2 bezeichnete, im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten dieses Übereinkommens befindliche Kultur- und Naturerbe, unmittelbar oder mittelbar schädigen könnten."

Es ist unmöglich, dass die 45. Tagung des Welterbekomitees in Kasan oder unter dem Vorsitz von Russland stattfindet, während letzteres "außergewöhnlichen universellen Wert" in der Ukraine vernichtet. Die Glaubwürdigkeit der UNESCO und des Übereinkommens von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt steht auf dem Spiel.

In Anbetracht dieser Umstände werden die Unterzeichner dieses Schreibens, allesamt Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1972, weder nach Kasan noch zu einer 45. Sitzung des Welterbekomitees reisen, die in einem anderen Land stattfinden wird, wenn Russland den Vorsitz führt.

Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass die wichtige Arbeit der Aufnahme in die Liste und des Schutzes des Welterbes trotz der russischen Offensive in der Ukraine fortgesetzt werden sollte, und wollen daher keine Verschiebung der 45. Sitzung. Dies ist eine besonders wichtige Tagung des Komitees, mit der der 50. Jahrestag des Übereinkommens gefeiert wird und die einen ganz neuen Schwerpunkt auf das Erbe insbesondere in Afrika setzen sollte.  Dies sind wichtige Diskussionen, die unter Bedingungen stattfinden sollten, die es allen Vertragsstaaten ermöglichen, ihnen die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

Wir erwarten von Ihnen als unseren gewählten Vertretern im Welterbekomittee, dass Sie diese Argumente berücksichtigen, wenn Sie Ihre Verantwortung im Namen des Übereinkommens wahrnehmen.

(Übersetzung ÖUK)

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