Springe zum Hauptinhalt

Welterbe

Kultur- und Naturerbestätten mit außergewöhnlichem universellem Wert  
Foto: © Alexander Eugen Koller

Offener Brief der Österreichischen Welterbestätten-Konferenz anlässlich 50 Jahre Welterbe - 30 Jahre Ratifizierung durch Österreich

Stabile Fundamente für den nachhaltigen Schutz des Kultur- und Naturerbes in Österreich: Forderung nach konkreten (rechtlichen) Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz des Kultur- und Naturerbes in Österreich

An die Republik Österreich,
die Österreichische Bundesregierung,
den Österreichischen Nationalrat und Bundesrat,
die Österreichischen Landesregierungen und Landtage,
die Verantwortungsträger*innen der Gemeinden,
die zuständigen Verwaltungsstellen und Institutionen auf Ebene des Bundes, der Länder und Gemeinden,
sowie an alle Menschen, die in diesem Land leben, arbeiten und mit ihm verbunden sind!

Im Jahr 1972, vor 50 Jahren, wurde von der internationalen Staatengemeinschaft das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet und damit der Grundstein für eine globale Verständigung zur Bewahrung des unwiederbringlichen kulturellen, ökologischen und geologischen Erbes der Menschheit gelegt. Im Jahr 1992 ratifizierte die Republik Österreich das völkerrechtliche Übereinkommen mit den darin formulierten Rechten, Aufgaben und Verpflichtungen. Damit ist die Republik Österreich seit nunmehr 30 Jahren einer von mittlerweile 194 Vertragsstaaten, die sich zum gemeinsamen Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt bekannt haben.

Nach nun 50 Jahren ist die Welterbekonvention eines der bedeutendsten internationalen Rechtsinstrumente im Bereich des Natur- und Kulturgüterschutzes und trägt, jenseits der völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, maßstäblich zu internationaler Kooperation sowie globaler Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeiten nachhaltiger Schutzmaßnahmen bei.

Die Konvention wurde vor 50 Jahren in der Überzeugung verfasst, dass “der Verfall oder der Untergang jedes einzelnen Bestandteils des Kultur- oder Naturerbes eine beklagenswerte Schmälerung des Erbes aller Völker der Welt darstellt“. Die Republik Österreich hat sich vor 30 Jahren dazu bekannt, diesem Verfall bewusst entgegenzutreten.

Die Ratifizierung der Welterbekonvention, ihre Implementierung und die Eintragung der bis dato 12 Welterbestätten in die Liste des UNESCO-Welterbes hat in den vergangenen drei Jahrzehnten wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Werte des gemeinsamen Erbes maßgeblich zu steigern und so die grundlegenden Voraussetzungen für dessen Bewahrung – und dadurch für den Erhalt von kulturellen Identitäten und Lebensqualität – zu schaffen.

Mit Blick auf diesen bisherigen Weg und die gesammelten Erfahrungswerte gilt es nun, konkrete Handlungsnotwendigkeiten zu benennen, um auch zukünftig den Schutz des gemeinsamen Erbes von außergewöhnlichem, und universellem Wert zu ermöglichen.

Die Österreichische Welterbestätten-Konferenz,
als kooperativer, institutionalisierter Zusammenschluss der Managements bzw. Site Manager*innen der Österreichischen Welterbestätten,
unterstützt durch die Österreichische UNESCO-Kommission,
möchte daher anlässlich dieses Jubiläums
 

  • die gesamtgesellschaftlichen, politischen, sowie zivilgesellschaftlichen Aufgaben und Verantwortungen in Erinnerung rufen, die mit dem Schutz kulturellen Erbes bzw. Naturerbes infolge der Unterzeichnung der Welterbekonvention einhergehen;
  • betonen, dass die in der Konvention dargelegten Notwendigkeiten zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, und speziell des Welterbes in Österreich, nach wie vor als gültig und wesentlich anzusehen sind und die Relevanz in Anbetracht globaler Herausforderungen, insbesondere des Klimawandels, weiter zunehmen wird;
  • die politischen Entscheidungsträger*innen der Republik Österreich, in der Erkenntnis, dass sich Welterbestätten weiterentwickeln und sich die Ansprüche an diese permanent ändern, auffordern, die Bemühungen um den Schutz der außergewöhnlichen, universell wertvollen Kultur- und Naturstätten dieses Landes, aber auch darüber hinaus, mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen zu intensivieren und vor allem hinsichtlich personeller und finanzieller Ressourcen zu verstärken;
  • darauf hinweisen, dass die nachhaltige Bewahrung und behutsame Weiterführung des Kultur- und Naturerbes nicht nur durch die Anstrengungen und Bemühungen einzelner sichergestellt werden kann, sondern eines gesamtgesellschaftlichen Konsens bedarf, der sich auch in gesamtstaatlichen Bemühungen widerspiegeln und durch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen abgesichert werden muss;
  • in diesem Zusammenhang betonen, dass sich die Überführung des völkerrechtlichen Übereinkommens in Österreichisches Bundesrecht ohne Erfüllungsvorbehalt infolge der Ratifizierung als weitgehend unzureichend für die Bewahrung des Welterbes in Österreich herausgestellt hat.

Auf Basis dieser Sachverhalte möchte die Österreichische Welterbestätten-Konferenz daher

  • die Bekenntnisse zu einer dringend notwendigen, zeitnahen verstärkten rechtlichen Verankerung des Welterbes in österreichischen Rechtsmaterien sowohl in Hinblick auf Kultur- als auch Naturerbe, ausdrücklich begrüßen, zumal die Umsetzung des völkerrechtlichen Übereinkommens auf Basis innerstaatlicher Gesetzgebung zu erfolgen hat;
  • damit einhergehend anregen, die strukturelle Vernetzung der für die Umsetzung der Konvention relevanten Institutionen, Gebietskörperschaften und entsprechenden Verwaltungseinrichtungen zu intensivieren, um Kooperation und Dialog in Bezug auf die komplexe Querschnittsmaterie zu fördern;
  • auf die prekäre Lage hinsichtlich der Ausbildungsmöglichkeiten künftiger Expert*innen, etwa in den Bereichen Denkmalpflege, Kunstgeschichte, Gartendenkmalpflege, Archäologie u.a. aufmerksam machen und entsprechende Maßnahmen anregen, um auch in Zukunft die für den Erhalt von Welterbestätten notwendige Expertise in Österreich gesichert zu wissen;
  • in Anbetracht der drohenden klimatischen Veränderungen und angesichts der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 (SDG) die ausdrückliche Rolle von Kultur- und Naturerbe als wertvolle Ressource betonen und auffordern, diese aktiv bei der Gestaltung unserer Zukunft zu berücksichtigen
  • mit Blick auf die Bedeutung historisch gewachsener (gebauter sowie natürlicher) Strukturen in Hinblick auf ihre ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eindringlich betonen, dass Klimaschutz und Denkmal-, Natur- und Welterbeschutz nicht im Widerspruch zueinanderstehen, sondern mitunter einander bedingen und daher gemeinsam gedacht und diskutiert werden müssen. 
  • auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, verstärkt zielgerichtete finanzielle Mittel für Instandhaltung, Management, Vermittlung und Bewusstseinsbildung für das Welterbe in Österreich bereitzustellen und proaktiv in den Erhalt unseres Kultur- und Naturerbes zu investieren.
  • deshalb die politischen Entscheidungsträger*innen dazu anhalten, nach Vorbild der Bundesrepublik Deutschland ein Investitionspaket oder andere Formen nachhaltiger Finanzierung zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen im Erhalt des Welterbes zu erwägen. 
  • sich bei allen politischen, administrativen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen bedanken, die mit beachtlichem Engagement und unter Einsatz großer persönlicher Aufwendungen die Umsetzung der Welterbekonvention und deren Ziele in Österreich in den letzten 30 Jahren unterstützt und damit dazu beigetragen haben, die einzigartigen, außergewöhnlichen Kultur- und Naturstätten in Österreich für kommende Generationen zu bewahren.

Die Republik Österreich trägt das globale Bekenntnis zur Bewahrung des gemeinsamen Erbes der Menschheit nun seit 30 Jahren mit – 30 Jahre, in denen 12 Stätten erfolgreich nominiert und in die Liste des UNESCO-Welterbes eingeschrieben werden konnten. Das ist als eine internationale Anerkennung für den kulturellen und natürlichen Reichtum unseres Landes zu verstehen.

Um diese Geschichte erfolgreich weiter schreiben zu können und das weltweit bedeutende Kultur- und Naturerbe Österreichs weiterhin für kommende Generationen bewahren zu können, bedarf es jedoch grundlegender Maßnahmen. Das Welterbe in Österreich muss, um den kommenden Herausforderungen begegnen zu können, auf solide legistische, finanzielle und strukturelle Fundamente gestellt werden.

Die Österreichische Welterbestätten-Konferenz
im Februar 2022

Downloads

Tags