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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Workshop: „Kulturpolitik: Zivilgesellschaft im Zentrum“

Expert*innen aus Kunst & Kultur diskutieren den 3. Österr. Staatenbericht zur UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt

Über 30 Expert*innen aus Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung folgten der Einladung der Österr. UNESCO-Kommission (ÖUK) und des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und brachten am 3. März 2020 ihre Inputs und Stellungnahmen in die Vorbereitung des 3. Österreichischen Staatenberichts zur UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein.

Mit der Unterzeichnung der Konvention hat sich Österreich verpflichtet, Kunst- und Kulturschaffende in den Mittelpunkt von Kulturpolitik zu stellen. Zu berichten, ob und wie die Ziele des Übereinkommens in Österreich umgesetzt werden, ist die Aufgabe eines Staatenberichts. Im April 2020 legt Österreich den dritten Staatenbericht an die UNESCO, der über Maßnahmen und Aktivitäten berichtet, die im Zeitraum 2016-2019 zur Umsetzung des Übereinkommens beigetragen haben.

Kunst- und Kulturschaffenden kommt hierbei eine essentielle Aufgabe zu: Der Bericht sieht ein eigenes Kapitel vor, das Aktivitäten der Zivilgesellschaft gewidmet ist. Im Rahmen des Workshops diskutierten über 30 Expert*innen aus dem Sektor aber nicht nur dieses Kapitel, sondern sie kommentierten auch die von staatlicher Seite bislang vorgesehenen Beispiele und Maßnahmen. Damit ist der Workshop als Beitrag zur in Art. 11 der Konvention verankerten Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu verstehen. 

Im Fokus der Diskussionen standen die vier Hauptziele der Konvention (förderliche Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur; ausgewogener internationaler Austausch; Verankerung von Kunst/Kultur in Rahmenplänen für nachhaltige Entwicklung; Kunst/Kultur & Menschenrechte und Grundfreiheiten) - Ziele, die alles andere als abstrakt sind. Denn: sie stellen etliche für die Praxis der Kunst- und Kulturschaffenden relevante Fragen in den Mittelpunkt: Gibt es Maßnahmen und Programme zur sozialen und wirtschaftlichen Absicherung von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen (Stichwort: Fair Pay)? Gibt es Fördermittel für Mobilitätsprogramme? Wie funktioniert die Einbindung von Zivilgesellschaft in Kulturpolitikgestaltung? Wie ist die Rolle von Kunst & Kultur in Entwicklungsplänen ausgestaltet? Die Antworten auf diese Fragen zeichnen ein Bild aktueller Entwicklungen der Kulturpolitik in Österreich.

Besonderen Anklang fanden auch drei Kurz-Präsentationen von Good-Practice-Beispielen der Zivilgesellschaft: Yvonne Gimpel (IG Kultur Österreich) stellte das Netzwerk Arts, Righs, Justice Austria vor, Maria Anna Kollmann (Dachverband der österreichischen Filmschaffenden) gab einen Einblick in das Projekt #we_do und Oona Valarie Serbest (fiftitu%) präsentierte New(s)base, eine Online-Datenbank zu Stipendien, Ausschreibungen, Förderungen und mehr. 

Hintergrundinformationen 

Alle vier Jahre informieren die Vertragsparteien zur UNESCO-Konvention mit einem Staatenbericht über aktuelle, innovative und wirkungsvolle kultur- und medienpolitische Maßnahmen. Die zusammengestellten Daten und Informationen ermöglichen auf nationaler wie internationaler Ebene den Austausch von Erfahrungen und tragen so zur Umsetzung der Konvention beiÖsterreich erstellte 2012 den ersten und 2016 den zweiten Staatenbericht. Die Berichte dokumentieren die Umsetzung der Konvention in und durch Österreich und stellen Maßnahmen und Programme sowie deren Wirkungen und Ergebnisse vor. 

Der dritte österreichische Staatenbericht (Zeitraum 2016-2019) wird 2019 erstellt und muss bis zum 30. April 2020 bei der UNESCO eingereicht werden. Die Staatenberichte sind anschließend online auf unesco.org verfügbar und werden in einer digitalen Bibliothek, der UNESCO-„Policy Monitoring Platform“, ausgewertet. Die Ergebnisse finden Eingang in den dritten Globalen Monitoring Bericht der UNESCO „Kulturpolitik/Neu Gestalten“, der im Juni 2021 vorgelegt werden wird. 

Die Erstellung der Staatenberichte für Österreich wird durch die Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt, angesiedelt in der Österreichischen UNESCO-Kommission, in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt Kunst Kultur sowie dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres koordiniert. Eingebunden werden – über die genannten Ministerien hinaus – auch weitere fachlich zuständige Bundesministerien (u.a. BMBWF, BMASK, BMfWD, …), die Bundesländer sowie gem. Art. 11 der Konvention Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Mit letzteren besteht in der Österreichischen UNESCO-Kommission ein kontinuierlicher Austausch in der ARGE Kulturelle Vielfalt, für die Erstellung des wurde wird am 3. März 2020 ein Workshop mit der Zivilgesellschaft abgehalten.

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