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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Wie steht es um die Kulturelle Vielfalt in Österreich? - Staatenbericht 2020

Mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat sich Österreich dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Staatenbericht über Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Konvention vorzulegen. Die Vorbereitungsarbeiten für den 3. Österreichischen Staatenbericht laufen. Transparenz, Informationsaustausch und Partizipation leiten dabei den Prozess: Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft sind eingeladen, über konkrete Initiativen zu berichten und zukünftige Prioritäten zu formulieren.

Wie sehen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden aus? Wird die Mobilität von Künstler*innen gefördert? Welche Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Kulturentwicklung wurden umgesetzt? Der Berichtsgegenstand des Staatenberichts 2020 ist thematisch so breit gefächert, wie die Konvention selbst. Die vier Ziele der Konvention strukturieren den Bericht in thematische Abschnitte:

  • Nachhaltige Systeme der Governance im Kulturbereich unterstützen
  • Einen ausgewogenen Austausch an kulturellen Gütern und Dienstleistungen erreichen und die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden steigern
  • Kultur in Rahmenpläne für nachhaltige Entwicklung integrieren
  • Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern

Die vier Ziele und dazugehörigen Monitoringbereiche geben dem Bericht Struktur, um die internationale Vergleichbarkeit zu erleichtern. Denn: der Staatenbericht ist kein Bericht für die Schublade, sondern ermöglicht Informations- und Erfahrungsaustausch und ist so Katalysator für internationale Zusammenarbeit. Er ist zudem Grundlage des globalen Monitorings und trägt so zu einer schrittweisen Weiterentwicklung und Anhebung internationaler Standards bei.

Ein partizipativer Prozess
Basis der Berichterstattung sind die UNESCO-Berichtsrichtlinien - sie geben klare Empfehlungen, wie der Bericht vorbereitet werden soll. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf partizipativen Prozessen, die alle relevanten Akteur*innen in die Berichtserstellung miteinbeziehen – insbesondere die Zivilgesellschaft.
In Österreich wird die Erstellung der Staatenberichte durch die Kontaktstelle Kulturelle Viel­falt, angesiedelt in der Österreichischen UNESCO-Kommission, in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt Kunst Kultur sowie dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres koordiniert. Eingebunden werden – über die genannten Ministerien hinaus – auch weitere fachlich zuständige Bundesministerien (u.a. BMBWF, BMASGK, BMDW, …), die Bundes­länder sowie gem.  Art. 11 der Konvention Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisa­tionen.

Keine Vielfalt ohne Zivilgesellschaft
Um die Einbindung relevanter Akteur*innen in die Erstellung des Staatenberichts sicherzustellen, werden im Herbst 2019 Einzelinterviews mit Expert*innen aus dem Sektor geführt. Anfang 2020 wird ein Workshop mit der Zivilgesellschaft abgehalten, der die Möglichkeit zur Kommentierung des Berichtsentwurfs bietet.
Außerdem besteht für zivilgesellschaftliche Organisationen die Möglichkeit, über ein von der UNESCO bereitgestelltes Formular Initiativen und Maßnahmen einzubringen.
Die so gesammelten Beispiele werden von Expert*innen aus dem Kunst- und Kultursektor gesichtet und eine Auswahl den zuständigen Stellen für eine Aufnahme in den Staatenbericht vorgeschlagen.

Deadline für den dritten österreichischen Staatenbericht (Zeitraum 2016-2019) ist der 30. April 2020. Der Bericht ist anschließend online auf unesco.org verfügbar und wird in einer digitalen Bibliothek, der UNESCO-„Policy Monitoring Platform“, ausgewertet. Die Ergebnisse finden Eingang in den dritten Globalen Monitoring Bericht der UNESCO „Kulturpolitik/Neu Gestalten“, der im Juni 2021 vorgelegt werden wird.

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