Staatengemeinschaft stärkt Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Raum
- Paris
Von 18. bis 20. Juni fand in Paris (UNESCO) die 10. Vertragsparteienkonferenz (Conference of Parties, COP) zur UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen statt. An der Konferenz nahmen knapp 200 Staaten und eine Vielzahl an Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen teil. Der Schutz von Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Raum stand im Fokus der Diskussionen.
Auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien (COP) haben die 158 Vertragsparteien (157 Staaten und die EU) beschlossen, ihre Bemühungen um die Verabschiedung eines verbindlichen Protokolls zum digitalen Umfeld fortzusetzen. Sie entschieden außerdem, die operativen Leitlinien für die Umsetzung der UNESCO-Konvention im digitalen Umfeld zu überarbeiten, um den wachsenden Auswirkungen generativer künstlicher Intelligenz (KI) und groß angelegter KI-Modelle auf die Kultur- und Kreativwirtschaft besser Rechnung zu tragen.
Zivilgesellschaftliche Vertreter*innen, wie die Internationale Föderation der Koalitionen für kulturelle Vielfalt (IFCCD), begrüßen diese beiden Beschlüsse der internationalen Gemeinschaft. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Konvention sendet die Staatengemeinschaft damit ein klares Signal: Unter Bekräftigung der Technologieneutralität der Konvention, ist es unbedingbar, konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Konvention, insbesondere im Bereich der KI, umzusetzen.
Als nächster Schritt wird die UNESCO der Staatengemeinschaft eine Studie über die Durchführbarkeit eines solchen Protokolls, sowie über andere mögliche rechtliche Optionen vorlegen.
Der IFCCD, die internationale Dachorganisation der ARGE Kulturelle Vielfalt, sieht in der Überarbeitung der operativen Leitlinien eine wichtige Gelegenheit, die Grundprinzipien der Konvention zu bekräftigen und sie gleichzeitig an die Herausforderungen anzupassen, die sich aus dem digitalen Umfeld und der KI ergeben, wie beispielsweise:
- Grundsatz des Schutzes und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
- Grundsatz der Bewertung der Auswirkungen algorithmischer und redaktioneller Empfehlungen
- Grundsatz der Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Daten durch generative KI-Systeme
- Grundsatz der Einzigartigkeit menschlicher Kreativität
- Grundsatz des gerechten und inklusiven Zugangs
- Grundsatz der fairen Vergütung von Urhebern und Rechteinhabern
- Grundsatz der Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen von Urhebern und der Gewährleistung der finanziellen Lebensfähigkeit lokaler und unabhängiger kultureller Ökosysteme
Anlässlich des 20. Jahrestags der UNESCO-Konvention wurde am letzten Tag der Konferenz eine Festveranstaltung mit diskursiven und künstlerischem Programm organisiert.