UNESCO-Weltbericht zu Kulturpolitik: Kulturelle Vielfalt braucht starke Demokratie, faire Rahmenbedingungen und digitale Gerechtigkeit
Beim deutschsprachigen Launch des UNESCO-Weltberichts Politik für Kreativität neu gestalten am 19. Mai 2026 anlässlich des UNESCO-Welttags der kulturellen Vielfalt diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft über aktuelle Herausforderungen im Kultur- und Kreativsektor. Die Veranstaltung machte deutlich: Die rechtliche Anerkennung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und künstlerischer Freiheit allein reicht nicht aus – entscheidend ist ihre konkrete Umsetzung.
Zivilgesellschaft ist eine Säule jeder lebendigen Demokratie
Für Anke Schad-Spindler steht die Rolle der Zivilgesellschaft im Zentrum des Berichts. Eine entscheidende Frage sei: „Wer sitzt eigentlich nicht am Tisch?“ Gerade in ländlichen Räumen und städtischen Peripherien übernähmen zivilgesellschaftliche Organisationen wesentliche Aufgaben für kulturelle Teilhabe, demokratische Beteiligung und die Interessenvertretung marginalisierter Gruppen. Die aktive Einbindung der Zivilgesellschaft ist eine Säule einer lebendigen Demokratie.
Zugleich warnte Schad-Spindler vor einer besorgniserregenden Entwicklung: Förderkürzungen seien nicht nur finanzielle Maßnahmen, sondern oft auch Ausdruck politischer Haltungen gegenüber zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Beispiele wie der Förderstopp in der Steiermark, Österreich, oder Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume in verschiedenen Ländern zeigten, wie schnell demokratische Strukturen geschwächt werden. Kurzfristige Projektförderungen erschwerten zudem nachhaltige Entwicklung und langfristige Planung.
Geschlechtergerechtigkeit ist ein fundamentales Menschenrecht
Ein weiteres zentrales Thema war die anhaltende Ungleichheit im Kultursektor. Schad-Spindler verwies auf den österreichischen Gender-Report für Kunst und Kultur sowie auf internationale Daten von UN Women, die zuletzt sogar Rückschritte bei Gleichstellung und Diversität dokumentieren.
Besonders im digitalen Raum verschärften sich bestehende Ungleichheiten. Frauen seien an den wirtschaftlichen Erträgen digitaler Plattformen und KI-Systeme oft weniger beteiligt und weiterhin von Diskriminierung, Hass und Ausschlüssen betroffen. Geschlechtergerechtigkeit dürfe daher nicht als kulturpolitisches Nebenthema betrachtet werden, sondern müsse als grundlegende menschenrechtliche Verpflichtung verstanden werden.
Künstlerische Freiheit unter wachsendem Druck
Der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann betonte, dass künstlerische Freiheit weltweit zunehmend unter Druck gerate, nicht nur in autoritären Staaten, sondern auch in demokratischen Gesellschaften. Besonders rechte, rechtsextreme und autoritäre Kräfte griffen Kunst und Kultur gezielt an, weil diese Räume für Kritik, Vielfalt und gesellschaftliche Aushandlung eröffneten.
Der UNESCO-Bericht zeige deutlich die wachsende Lücke zwischen rechtlichen Garantien und der tatsächlichen Situation vieler Kulturtätiger. Lehmann verwies auf politische Angriffe auf unabhängige Kulturinstitutionen und Jurys sowie auf die Gefahr eines Klimas der Verunsicherung und Selbstzensur. Gleichzeitig hob er die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Solidarität hervor, die vielerorts ein wichtiges Gegengewicht bilde.
Für Lehmann ist künstlerische Freiheit zudem immer auch eine soziale Frage. Prekäre Arbeitsbedingungen, unsichere Förderstrukturen und fehlende soziale Absicherung schränkten die Freiheit von Künstler*innen ebenso ein wie direkte politische Eingriffe.
Digitale Transformation braucht klare Regeln
Große Aufmerksamkeit erhielt die Frage nach den Auswirkungen künstlicher Intelligenz und digitaler Plattformen auf den Kultursektor. Lehmann warnte davor, technologische Entwicklungen als naturgegeben hinzunehmen. Entscheidend sei, welche politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen würden.
Besonders dringlich sei die Frage des Urheber:innenrechts. Laut Lehmann wurde der Schutz der Urheber*innen noch nicht ausreichend in das neue Zeitalter überführt. Auf dem Markt erhältliche KI-Systeme basieren auf kreativen Leistungen von Autor:innen, Künstler:innen und Kulturtätigen, die ohne deren Wissen, Zustimmung und Vergütung zu Trainingszwecken verwendet wurden. Die Umsetzung des europäischen AI Acts müsse daher dem Prinzip folgen: keine Nutzung von kreativen Leistungen ohne Wissen, ohne Zustimmung und ohne Vergütung.
Darüber hinaus sprach sich Lehmann für neue Modelle zur Finanzierung von Kultur und Medien aus, und verwies auf die Diskussion über eine Digitalabgabe, um die Wertschöpfung digitaler Plattformen stärker für kulturelle Vielfalt nutzbar zu machen.
Vom Wissen zum Handeln
Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrats, bezeichnete den UNESCO-Bericht als wichtigen Weckruf. Die Herausforderung bestehe nun darin, die vorhandenen Erkenntnisse in konkrete politische Maßnahmen zu übersetzen. Er sprach von einer wachsenden Diskrepanz zwischen kulturpolitischen Bekenntnissen und tatsächlichem Handeln.
Besonders kritisch sieht Höppner die Defizite bei der kulturellen Bildung, die bereits in frühen Lebensphasen beginnen. Kulturelle Teilhabe müsse von Kindheit an ermöglicht werden und dürfe nicht vom Wohnort oder Einkommen abhängen. Gleichzeitig brauche es bessere Daten und Kulturstatistiken, um Entwicklungen im Kulturbereich überhaupt angemessen beurteilen zu können.
Auch die Medienvielfalt stehe unter Druck. Wirtschaftliche Konzentrationsprozesse, Kürzungen bei öffentlich finanzierten Medien und mangelnde Medienbildung gefährdeten langfristig die Vielfalt demokratischer Öffentlichkeiten.
Vorzugsbehandlung bleibt eine zentrale Herausforderung
Einen internationalen Blick brachte Rana Yazaji, Co-Autorin des Berichts, ein. Sie erinnerte daran, dass die sogenannte „Vorzugsbehandlung“ eines der Kernprinzipien der UNESCO-Konvention von 2005 ist. Ziel sei es, globale Ungleichheiten im Kultursektor abzubauen und Künstler*innen sowie Kulturakteur*innen aus Ländern des Globalen Südens bessere Zugangs- und Mobilitätsmöglichkeiten zu eröffnen.
Die Umsetzung bleibe jedoch bislang unzureichend. Viele Staaten verwechselten klassische Kulturaustauschprogramme mit den spezifischen Verpflichtungen der Vorzugsbehandlung. Besonders deutlich werde dies bei der Mobilität: Während 96 Prozent der Maßnahmen auf die Auswärtsmobilität von Kulturtätigen aus Europa oder Nordamerika ausgerichtet seien, unterstützten nur 38 Prozent die Einreise von Künstler*innen aus dem Globalen Süden.
Als zentrale Hindernisse nannte Yazaji weiterhin Visa-Bestimmungen, Aufenthaltsregelungen und unzureichende Förderstrukturen. Gleichzeitig hob sie die Bedeutung von Mobilitätsinformationsstellen und internationalen Netzwerken hervor, die Kulturtätige bei diesen Herausforderungen unterstützen.
Gemeinsame Verantwortung für die Zukunft kultureller Vielfalt
Die Diskussion machte deutlich, dass künstlerische Freiheit und ein gerechter Kunst- und Kultursektor nicht selbstverständlich sind. Sie benötigen verlässliche Förderstrukturen, eine starke Zivilgesellschaft, wirksamen Schutz von Urheber*innen sowie internationale Solidarität.
Der UNESCO-Weltbericht liefert dafür nicht nur eine umfassende Bestandsaufnahme, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Erkenntnisse auf nationaler und lokaler Ebene in kulturpolitisches Handeln zu übersetzen.



