Springe zum Hauptinhalt

Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Kulturelle Vielfalt: Neue Publikation zur Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft

Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist ausschlaggebend für die Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und für eine transparente und partizipative Gestaltung von Governance-Systemen im Kulturbereich.

Neue Broschüre zum Thema Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft
In Zusammenarbeit mit der Deutschen UNESCO-Kommission, der Luxemburgischen UNESCO-Kommission und der Schweizerischen UNESCO-Kommission veröffentlicht die Österreichische UNESCO-Kommission eine deutsche Übersetzung des Flyers der UNESCO zur Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (Partnering with Civil Society Leaflet), die zum Download aber auch in Printversion zur Verfügung gestellt wird.

Zivilgesellschaftliche Organisationen spielen eine wichtige Rolle in der Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit mit der ARGE Kulturelle Vielfalt als "einzigartiges Forum für den kontinuierlichen Dialog und Austausch zwischen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und öffentlichen Stellen zu allen Themen der Konvention." (UNESCO-Flyer zur Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft)

Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) fungiert als zivilgesellschaftliches Gremium der Österreichischen UNESCO-Kommission und tritt aktiv für die Interessen der Zivilgesellschaft an der Umsetzung der 2005er Konvention in und durch Österreich ein.
Als zentrale Dialogplattform konzipiert sich die ARGE aus Expert*innen: Kunst- und Kulturschaffende verschiedener Kultursparten und deren Interessensvertretungen sowie Vertreter*innen des Bundes und der Länder in beobachtender Rolle.

Thematisch beschäftigt sich die ARGE mit aktuell relevanten Themen für die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft oder betreffend der Umsetzung der Konvention. Während der Covid-19-Pandemie wurde nach einem anregenden Austausch in einer ARGE Sitzung eine gemeinsame Stellungnahme mit Forderungen für eine Post-Corona Kulturpolitik, im Sinne des Übereinkommens an Österreich und die EU als unterzeichnende Vertragspartei, formuliert. Diese wurde in Form eines offenen Briefes im Juli 2020 an kulturpolitische Entscheidungsträger*innen übermittelt.

Downloads

„Es ist essentiell für die Zivilgesellschaft weltweit, die Vorstellungen der Bürger*innen von Kultur zu diskutieren. Die 2005er-Konvention über die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen gibt uns hierzu die Mittel; lasst uns diese Chance ergreifen.“

Rasmané Ouédraogo, Präsident der Koalition für kulturelle Vielfalt in Burkina Faso