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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Forderungen der ARGE Kulturelle Vielfalt: Schlusskommuniqué 2020

Auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission fand die „Klausurtagung Kulturelle Vielfalt 2020“ zur Analyse der Umsetzung der UNESCO-Konvention (2005) über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen mit Expert:innen aus allen Kunst- und Kulturbereichen statt. Mit dem Schlusskommuniqué zeigen die unterzeichnenden Expert:innen Handlungsnotwendigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden auf, die für einen wirksamen Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen über die Krise hinaus erforderlich sind.

Kunst- und Kulturschaffende bestimmen das kulturelle Alltagsangebot, schaffen sozialen Zusammenhalt und Wohlbefinden, sichern landesweit die kulturelle Vielfalt. Im Gegensatz zur wirtschaftlichen Bedeutung von Kunst- und Kultur und ihrer vielfältigen Rolle in der Gesellschaft steht allerdings die existentielle Not von Kunstschaffenden und Kulturarbeiter:innen.

Die Krise ist ein Weckruf an die Politik, nachhaltige Änderungen herbeizuführen – sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Art und Weise, wie Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden sollen. Es braucht ein Umdenken: Weg von kurzfristigen Rettungsleinen, hin zu soliden, krisenfesteren Sicherungssystemen, die in Partner:innenschaft mit dem Kunst- und Kultursektor erarbeitet werden. Eine Trendwende in diese Richtung könnte der angekündigte Fairness Prozess sein, der sich der beschämend niedrigen Entlohnung professioneller Arbeit in Kunst und Kultur widmen soll. Es gilt jetzt Vorsorge zu treffen, damit der Sektor nach der Krise nicht unwiederbringlich zusammenbricht.

Zentrale Forderungen des Schlusskommuniqués sind:

  • Angemessene Bezahlung und faire Vertragsverhältnisse als Grundbedingung für soziale und ökonomische Stabilität – gerade in Krisenzeiten
  • Schaffung eines ausgewogenen Urheber:innenvertragsrecht, das die Interessen der Künstler:innen als Teil der Bemühungen um Fair Pay berücksichtigt
  • Forcierung partizipativer Politikgestaltung, sowohl auf Länder- als auch Bundesebene für das unmittelbare Krisenmanagement als auch bei der Entwicklung dringend notwendiger mittel- und langfristiger Kulturstrategien
  • Umsetzung von Maßnahmen, die eine weitere/verschärfte strukturelle und existenzgefährdende Benachteiligung von Kunstschaffenden aus sog. Drittstaaten zu vermeiden

Das detaillierte Schlusskommuniqué finden Sie als Download weiter unten. 

Dialogplattform zur Beteiligung der Zivilgesellschaft

Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) ist die zentrale Dialogplattform der Österreichischen UNESCO-Kommission zur aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der Umsetzung der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in und durch Österreich.

Mit der ARGE, die mit Beginn der Ausarbeitung der Konvention von der Österreichischen UNESCO-Kommission etabliert wurde, trägt Österreich zur aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft gemäß Artikel 11 der Konvention bei.

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© Photo by Volodymyr Hryshchenko on Unsplash

Es gilt jetzt Vorsorge zu treffen, damit der Sektor nach der Krise nicht unwiederbringlich zusammenbricht.

ARGE Kulturelle Vielfalt