Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift
Gesellschaftliche Praktiken in ganz Österreich, aufgenommen 2026
Als weltweit verbreitete Schrift blinder und sehbeinträchtiger Menschen ist die Brailleschrift in Österreich für rund 5.000 Personen ein aktiver Begleiter im alltäglichen Leben. Sie macht gesprochene Sprache tastbar. Von blinden Menschen selbst entwickelt und organisiert, ermöglicht sie Zugang zu Information, Bildung, Kultur und schafft gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.
Die Grundform der Braille Zeichen besteht aus sechs Punkten, welche, wie auf einem Würfel bei der Zahl 6, zwei nebeneinander und drei untereinander, angeordnet sind. Mithilfe von normierten Punkteabständen ist die Tastfläche für den Tastsinn der Fingerkuppen optimal und ermöglicht flüssiges Lesen. Um die Brailleschrift lesen zu können, sind keine Hilfsmittel notwendig. Die sechs Punkte der Brailleschrift erlauben insgesamt 64 verschiedene Punktkombinationen.
Die Brailleschrift wurde 1825 von dem damals 16-jährigen blinden Franzosen Louis Braille erfunden. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts hat sie sich als Schrift für blinde Menschen durchgesetzt. Im 20. Jahrhundert wurden weltweit Codes der Brailleschrift für weitere Alphabete außer dem lateinischen und auch für nicht alphabetische Schriften entwickelt. Sie wird zumeist an Schulen für blinde Kinder, an inklusiven Schulen sowie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erlernter blinder Erwachsener unterrichtet. Brailleschrift wird seit ihrer Entwicklung vordergründig von blinden und sehbeeinträchtigten Menschen selbst in fast allen Lebenszusammenhängen genutzt und ermöglicht die Kommunikation von zentralen Informationen für das tägliche Leben, den Beruf und insgesamt die allgemeine Teilhabe am öffentlichen Leben.
Brailleschrift gilt als wichtiges Kulturgut der Behindertenselbsthilfe, da sie von blinden Menschen selbst entwickelt, gepflegt und technisch weiterentwickelt wird. Sie ist Ausdruck der Identität, Kultur und Stimme einer gesellschaftlich marginalisierten Gruppe. Durch ihre Nutzung konnten blinde Menschen Bildung und wirtschaftliche Unabhängigkeit erreichen, soziale Teilhabe fördern und als starke Interessenvertretung gesellschaftliche Aufklärung vorantreiben.
Downloads
- Bewerbungsmappe 444 KB (pdf)
- Expertise Lermer 141 KB (pdf)
- Expertise Miesenberger 144 KB (pdf)
- Empfehlung Wegscheider 152 KB (pdf)
- Empfehlung Himmer, BBI 165 KB (pdf)
- Empfehlung Skelo, BBRZ 170 KB (pdf)
- Empfehlung Ossberger 138 KB (pdf)








