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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Staatenbericht
Berichterstattung zur nationalen Implementierung der Konvention

Das Übereinkommen der Konvention von 2003 sieht in Artikel 29 vor, dass die Vertragsstaaten über verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in ihrem Staatsgebiet berichten. Durch regelmäßige Berichterstattung können die Vertragsstaaten ihre Umsetzung des Übereinkommens bewerten, ihre Kapazitäten zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes evaluieren, Aktivitäten schildern und den Status der auf der Repräsentativen Liste aufgeführten Elemente aktualisieren. Der Bericht (periodic report genannt) ist auch einer der Schlüsselmechanismen des Übereinkommens für die internationale Zusammenarbeit, welcher es Staaten und Gemeinschaften ermöglicht, von den Erfahrungen anderer Vertragsstaaten zu profitieren und Informationen über wirksame Erhaltungsmaßnahmen und -strategien auszutauschen.
Ziel ist ein Gesamtbild der vergangenen Jahre zu geben und die Aktivitäten des Staates im Sinne der Konvention sichtbar zu machen. Besonderes Augenmerk wird auf die Ausarbeitung des Staatenberichtes der einzelnen Träger*innen und der einzelnen Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gelegt. Gleichzeitig soll nicht nur der Status quo, sondern auch eine zukunftsorientierte Vorgehensweise darin Eingang finden. Der Umsetzungsbericht wird circa alle 5-6 Jahre von den Mitgliedsstaaten verlangt, der erste wurde dabei 2015 vorgelegt, der zweite 2021. 

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