Neuauflage: Nationales Verzeichnis 2024-2025
Von der Seitelpfeife über die Wiener Würstelstandkultur und das Georgijagen bis hin zum Striezelwerfen in Stein im Jauntal und dem Wissen der Hufschmied*innen – das Nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich wurde in den Jahren 2024 und 2025 um 15 weitere Praktiken erweitert. Die neueste Ausgabe des Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Österreich stellt diese Neuzugänge vor und bietet zugleich einen anschaulichen Überblick über alle 178 nationalen Eintragungen (Stand: Dezember 2025). Darüber hinaus werden erstmals auch die internationalen Eintragungen Österreichs im Rahmen der UNESCO-Konvention gemeinsam mit dem Nationalen Verzeichnis präsentiert.
Die Neuauflage der Verzeichnisses zeigt in grafisch aufbereiteter Form die große Bandbreite des Immateriellen Kulturerbes – von mündlichen Überlieferungen und darstellenden Künsten über gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste bis hin zu Naturwissen und handwerklichen Techniken. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Praktiken weit über ihren kulturellen Eigenwert hinausreichen und zentrale gesellschaftliche Themen wie Nachhaltigkeit, den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, regionale Identität sowie sozialen Zusammenhalt widerspiegeln. Die Ausgabe 2024–2025 versteht sich somit gleichermaßen als Nachschlagewerk wie auch als Einladung, die vielfältigen Ausdrucksformen des Immateriellen Kulturerbes, insbesondere der 15 neu gewonnenen Eintragungen, in Österreich kennenzulernen und ihre Bedeutung für ihre Ausübenden zu erkunden. Im einleitenden Beitrag wird dabei besonders hervorgehoben, dass sich das Verzeichnis nicht als statisches Archiv versteht, sondern als Abbild eines lebendigen, sich Kulturlandschaft in Österreich.
Erstmals wird das Verzeichnis zudem durch das neue Logo für das Immaterielle Kulturerbe der Österreichischen UNESCO-Kommission ergänzt, das seit 2025 als gemeinsames Erkennungszeichen für die eingetragenen Elemente dient und ihre Zugehörigkeit zum Nationalen Verzeichnis sichtbar macht.
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Nationales Verzeichnis
Mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (2003) im Jahr 2009 hat sich Österreich als Mitgliedsstaat der UNESCO und Vertragsstaat zur Konvention verpflichtet, Immaterielles Kulturerbe zu fördern und sichtbar zu machen. Ein Teil dieser Verpflichtung besteht auch in der Inventarisierung des auf seinem Hoheitsgebiet praktizierten Immateriellen Kulturerbes. Seit 2010 ist die Österreichische UNESCO-Kommission mit der Erstellung des Nationalen Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes betraut, das kulturelle Ausdrucksformen und Praktiken aus allen Regionen umfasst.




