"Glück auf" - Multinationale Einreichung zur Barbarafeier und den Bräuchen der Bergleute
- 31.3.2024
Mit 31.03.2024 wurde „Barbarafeiern und Bräuche der Bergleute“ (Orig.: Saint Barbara's celebrations and traditions of miners) der UNESCO als mögliche Eintragung für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes vorgelegt. Gemeinsam mit Polen (federführend) und Luxemburg und einer Vielzahl von Träger*innengruppen wurde seit 2021 diese Einreichung vorbereitet.
Beteiligte Elemente in Österreich
In Österreich waren zwei, bereits national gelistete Elemente, an der multinationalen Einreichung beteiligt: Die Bräuche der Berg- und Hüttenleute an der Steirischen Eisenstraße und die Bleiberger Knappenkultur.
Das Erbe der Berg- und Hüttenleute stellt für die europäischen Bergbauregionen, heute noch eine wichrtige Rolle für ihre Bewohner*innen. Bräuche der Bergleute entwickelten sich schon in früher Zeit in allen Kulturen direkt aus dem alltäglichen Arbeitsleben heraus. Das „Betreten der Unterwelt“, das gefährliche Leben in der Dunkelheit untertage und die harten Arbeitsbedingungen im Stollen brachten das menschliche Bedürfnis mit sich, geschützt zu sein und einer Gemeinschaft anzugehören, auf die man sich verlassen konnte.
Die aus dem Berufsbild entstandenen Bräuche waren und sind Verstärker dessen, was in der bergbaulichen Natur und Arbeitswelt passiert. Sie entwickelten sich in einem fließenden Übergang aus dem Alltagsgeschehen und der Arbeitswelt sowie einer dazugehörigen bergmännischen Frömmigkeit. Darunter auch die Anbetung und Feierlichkeiten rund um die Schutzpatronin der Hl. Barbara, welche am 4. Dezember kulminieren.
Mit regionalen Ausprägungen sind die Feierlichkeiten ein wichtiges verbindendes Glied der Praktiken der Berg- und Hüttenleute im mitteleuropäischen Raum. Sie umfassen eine Vielzahl, vor allem religiöser, Rituale. Dazu gehören katholische Messen, protestantische Gottesdienste sowie ökumenische Gebete, die sowohl in den Bergwerken als auch in örtlichen Kirchen und Kapellen abgehalten werden. Neben den religiösen Feierlichkeiten finden auch arbeitsbezogene Zeremonien statt. In aktiven Bergbaugebieten werden verdiente Mitarbeiter*innen von den Bergbaubehörden und -besitzer*innen geehrt, oft durch die Verleihung von Medaillen und Ehrenschwertern. Aber auch Ledersprünge (Aufnahme in den Bergmannsstand), das Tragen einer speziellen Festtagskleidung und Ausschank von speziellem Bier sind übergreifende Elemente des Barbaratages.
In jedem Land gibt es typische Bergmannsgrüße, wie „Szczęść Boże!“ in Polen, „Glück Auf!“ in Deutschland und „Gléck Op!“ in Luxemburg. Dieser Soziolekt ist fest in der verbalen und musikalischen Folklore der Bergleute verankert. Die Schaffung neuer Lieder sowie die Abwandlung bestehender Stücke sind ein fester Bestandteil der Alltags- und Festtagstraditionen.
Immaterielles Kulturerbe und die UNESCO – regionale Traditionen, internationale Entscheidung
Ergänzend zur UNESCO-Welterbekonvention wurde 2003 die Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von der UNESCO ins Leben gerufen. Damit wurde der Fokus auf das überlieferte Wissen der Menschen und ihren Umgang mit lokalen Ressourcen und Gegebenheiten gesetzt und den vielfältigen gelebten Traditionen internationale Aufmerksamkeit geschenkt. Über die Aufnahme dieser Praktiken auf internationaler Ebene trifft das Zwischenstaaltiche Komitee welches aus 24 der derzeit 183 Mitgliedstaaten der Konvention für das Immaterielle Kulturerbe besteht. Das Komittee wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und entscheidet über die Aufnahme von Elementen in die drei internationalen Listen. Eine Entscheidung über die mögliche Aufnahme in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit ist frühestens Ende 2026 zu erwarten.
Die internationale Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Einzelne Traditionen aus dem Nationalen Verzeichnis können für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit (derzeit 611 Eintragungen) nominiert werden. Daneben besteht auch die Möglichkeit sich für das Register Guter Praxisbeispiele (derzeit 37 Eintragungen) oder der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Kulturerbes (derzeit 82 Eintragungen) zu bewerben. Der Prozess zur Erarbeitung und Einreichung des Antrages (auch Dossier genannt) kann mehrere Jahre dauern. Die Auswertung des Antrags von Seiten des zwischenstaatlichen Komitees nimmt weitere 1-2 Jahre in Anspruch.
Die Elemente dieser Liste werden dann als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit und nicht als Weltkulturerbe bezeichnet. (Als Weltkulturerbe gelten Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, die von besonderem Wert für die Menschheit sind). --> Unterschied Welterbe und Immaterielles Kulturerbe