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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Erweiterungen auf der Repräsentativen Liste - Transhumanz & Falknerei

Am 24. März 2022 wurde offiziell die Einreichung der Transhumanz mit einer Erweiterung um 7 weitere Länder an die UNESCO übermittelt. Das für Österreich bereits seit 2019 auf der Repräsentativen Liste eingetragene Element, wird nun unter Zusammenarbeit von 10 Ländern dem Evaluation body präsentiert. Die Transhumanz ist der saisonale Viehtrieb, der in Österreich zwischen dem Schnalstal (Südtirol) und dem Ötztal (Nordtirol) stattfindet. Im Dezember 2021 wurde auch die Falknerei auf der Repräsentativen Liste auf 24 erweitert in die Liste aufgenommen.

Mit Ende März wird der UNESCO die Einreichung der Transhumanz vorgelegt, eine Einreichung, die 10 Länder verbindet: Albanien, Andorra, Frankreich, Luxemburg, Kroatien, Rumänien, Spanien (koordinierend), sowie Italien, Griechenland und Österreich, arbeiteten hierbei zusammen. Die Transhumanz ist eine den Jahreszeiten folgende Alm- bzw. Weidebewirtschaftung; die Wanderschaft von begleiteten Herden (insbesondere Schafen, Kühen und Ziegen) entlang bestimmter Routen. Sie existiert in vielen Weltregionen, weshalb die Erweiterung als zielführender nächster Schritt gesehen werden kann. Der erweiterte Antrag wird von der UNESCO voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 ausgewertet und im Dezember 2023 bekannt gegeben.

Die für Österreich bei dieser Einreichung relevante, seit Jahrhunderten durchgeführte Transhumanz, ist in den Ötztaler Alpen beheimatet und als besondere Form des Schafwandertriebs dokumentiert. Die Wanderungen – ausgehend von Südtirol nach Tirol und zurück - gelten als die einzige grenzüberschreitende Transhumanz in den Alpen, die über Gletscher führt. Über viele Generationen hinweg haben sich durch die Transhumanz soziale und kulturelle Beziehungen zwischen den Menschen „hüben und drüben“ der Berge entwickelt. Alte Rituale und Bräuche wie etwa das Festlegen der Weideplätze und die Zahl der Schafe, die Bezahlung oder der gemeinsame Kirchgang vor dem Übertrieb werden bis heute ausgeübt. Aus der Ur- und Frühgeschichtsforschung ist inzwischen gesichert, dass es die Schaftriebe über die zum Teil vergletscherten Jöcher seit mindestens 6000 Jahren gibt.

Erweiterung des Elements: Falknerei

Im Dezember 2021, wurde auch die Erweiterung der Falknerei auf die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes von der UNESCO angenommen. Mit 24 Mitgliedsstaaten ist es die Einreichung mit den meisten beteiligten Ländern auf den Listen des immateriellen Kulturerbes und zeugt somit von seiner weitreichenden Wichtigkeit. Folgende sind die beteiligten Nationen der Eintragung: Vereinigten Arabischen Emirate (koordinierend), Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Kirgistan, Republik Korea, Mongolei, Marokko, die Niederlande, Pakistan, Polen, Portugal, Qatar, Saudi-Arabien, Slowakei, Spanien und Syrien. Der Österreichische Falknerbund und die Zentralstelle Österreichischer Falknervereine sind dabei vertretend für die Österreichischen Falkner*innen. Die Falknerei befindet sich für Österreich bereits seit 2014 auf dieser Liste.

Erweiterung von Eintragungen in den Listen der UNESCO

Vor allem für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes werden immer wieder Erweiterungen um Länder vorgenommen. Das heißt, Eintragungen die von einigen Ländern vorgelegt wurde, können um weitere Länder, die dem eingetragenen Element entsprechen, erweitert werden. Das Verfahren erfordert eine gemeinsame Neugestaltung des Antrages und aller dazugehörenden Dokumente, in enger Zusammenarbeit sowohl der bereits eingetragenen Traditionsträger*innen und Staaten als auch der neu hinzukommenden. Der erweiterte Antrag wird vom Komitee wie eine Neueinreichung bewertet. Das Verfahren der Neugestaltung bis zur Aufnahme kann deshalb mehrere Jahre in Anspruch nehmen.  

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© David Bacher
© Martin Ruepp
© Österreichischer Falknerbund
© Österreichischer Falknerbund