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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Einreichung des 2. Staatenberichtes Österreichs für die 2003er Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Mit Beginn des Jahres 2022 wurde der 2. Staatenbericht an die UNESCO übermittelt. Dabei handelt es sich um einen Bericht über die Umsetzung und Aktivitäten in Österreich in Bezug auf die Konvention von 2003 zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Er sammelt und beschreibt eine Vielzahl an Aktivitäten sowie die Darstellung von Handlungsspielräumen und möglichen weiteren Schritten, um das Immaterielle Kulturerbe in Österreich besser unterstützen zu können.

Das Übereinkommen der Konvention von 2003 sieht in Artikel 29 vor, dass die Vertragsstaaten über verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in ihrem Staatsgebiet berichten. Durch regelmäßige Berichterstattung können die Vertragsstaaten ihre Umsetzung des Übereinkommens bewerten, ihre Kapazitäten zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes evaluieren, Aktivitäten schildern und den Status der auf der Repräsentativen Liste aufgeführten Elemente aktualisieren. Der Bericht (periodic report genannt) ist auch einer der Schlüsselmechanismen des Übereinkommens für die internationale Zusammenarbeit, welcher Staaten und Gemeinschaften ermöglicht, von den Erfahrungen anderer Vertragsstaaten zu profitieren und Informationen über wirksame Erhaltungsmaßnahmen und -strategien auszutauschen.


Ziel ist ein Gesamtbild der vergangenen Jahre zu geben und die Aktivitäten des Staates im Sinne der Konvention sichtbar zu machen. Besonderes Augenmerk wird auf die Ausarbeitung des Staatenberichtes der einzelnen Träger*innen und den einzelnen Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gelegt. Gleichzeitig soll nicht nur der Status quo, sondern auch eine zukunftsorientierte Vorgehensweise darin Eingang finden. Der Umsetzungsbericht wird circa alle 5-6 Jahre von den Mitgliedsstaaten verlangt, der erste wurde dabei 2015 vorgelegt.


Zur Sammlung verschiedenster Informationen, wurde von Seiten der Österreichischen UNESCO-Kommission eine weitreichende Umfrage zu den Aktivitäten unterschiedlichster Institutionen und Einrichtungen (öffentliche sowie private), Vereine sowie Traditionsträger*innen der Elemente im nationalen Verzeichnis und auf den internationalen Listen durchgeführt. Diese Informationen, gemeinsam mit zusätzlichen Recherchen, stellen die Inhalte des 2. Österreichischen Umsetzungsberichtes für die Konvention von 2003 dar. Nach Einreichung wird der Bericht vom Sekretariat der UNESCO in Paris, gemeinsam mit allen weiteren in diesem Jahr eingelangten Berichten der europäischen Länder, zusammengefasst, ausgewertet und die Ergebnisse dem zwischenstaatlichen Komitee im Winter 2022 vorgelegt. 


Ohne die breite Beteiligung verschiedenster Stakeholder, wäre die Entstehung des Berichtes nicht möglich gewesen. Die Österreichische UNESCO-Kommission möchte sich an dieser Stelle herzlich bei allen bedanken, die zur Entstehung des Berichtes beigetragen haben.
 

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