Dokumente der Hofkommissionen in Gesetzessachen
Österreichisches Staatsarchiv, aufgenommen 2024
Die von Maria Theresia eingerichteten Hofkommissionen erarbeiteten grundlegende Rechsinstrumente, die mitunter bis heute Gültigkeit haben.
1752 wurde durch Maria Theresia eine Kompilationskommission für die Erarbeitung eines neuen Strafgesetzes und im Jahr darauf eine eigene Gesetzgebungskommission eingerichtet, die mit den Vorarbeiten zu einem neuen Zivilgesetz betraut wurde. Diese beiden Kommissionen erarbeiteten in den kommenden Jahren zahlreiche Gesetze, wie die Constitutio Criminalis Theresiana 1768, die Konkursordnung und die Allgemeine Gerichtsordnung 1781 und 1782, das Ehepatent 1783, die Erbfolgeordnung und den ersten Teil eines Bürgerlichen Gesetzbuches 1786, das Strafrecht 1787 mit der erstmaligen Aufhebung der Todesstrafe im ordentlichen Verfahren und die Allgemeine Kriminalgerichtsordnung 1788. Die Arbeiten gipfelten im Jahr 1803 im neuen Strafgesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizei-Uebertretungen, das mit geringen Änderungen im Grunde bis zum Inkrafttreten eines neuen Strafgesetzes im Jahr 1975 Bestand hatte, sowie dem ABGB 1811, das bis heute seine Gültigkeit besitzt.
Die ca. 132 erhaltenen Geschäftsbücher und Protokollbände der Sitzungen dieser Gesetzgebungskommissionen und die in ca. 120 Kartons erhaltenen Akten zwischen 1749 und 1848 sind auch aufgrund des großen Verlustes, den der Justizpalastbrand 1927 bei den Akten der Obersten Justizstelle und den Hofkommissionen hinterließ, eine wertvolle Quelle für die Rechtsgeschichte Österreichs.