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Dokumentenerbe

„Memory of the World“/„Gedächtnis der Menschheit“  
Foto: © Österreichische Nationalbibliothek

Die habsburgisch-jagiellonischen Doppelheiratsverträge von 1515
Österreichisches Staatsarchiv, aufgenommen 2024

Die Doppelhochzeit zwischen den Dynastien der Habsburger und der Jagiellonen bildete den Höhepunkt der habsburgischen Heiratspolitik und begründete die spätere Donaumonarchie.

Die Doppelheiratsverträge von 1515 stellen einen Meilenstein in der österreichischen Geschichte dar: Der römisch-deutsche Kaiser Maximilian I. vermählte seine Enkelkinder, Ferdinand und Maria, mit den Kindern des ungarischen Königs Wladislaus II, Ludwig und Anna. Die Verträge waren damit der vorläufige Schlusspunkt der schon seit der Mitte des 15. Jahrhunderts andauernden diplomatischen, politischen und militärischen Bestrebungen der Habsburger, ihre Ansprüche auf Böhmen und Ungarn geltend zu machen. Ihre politische Vormachtstellung in Mittel- und Osteuropa ermöglichte gleichzeitig eine starke Abwehrfront gegen die Osmanen. Andererseits sind sie pergamentenes Zeugnis der habsburgischen Heiratspolitik, die mit der Redensart „bella gerant alii, tu felix Austria nube“ sprichwörtlich geworden ist. Am Wiener Kongress von 1515, zu dem die Könige von Polen und Ungarn, aber auch zahlreiche andere Fürsten, Grafen und Herren angereist waren und der ein Ereignis von weltgeschichtlicher Bedeutung war, wurde – aus der Retrospektive betrachtet – mit den Doppelheiratsverträgen der Grundstein für die habsburgische Donaumonarchie gelegt.

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ID: 1927

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