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Dokumentenerbe

„Memory of the World“/„Gedächtnis der Menschheit“  
Foto: © Österreichische Nationalbibliothek

Augsburger Bekenntnis ("Confessio Augustana") 1530
, aufgenommen 2018

Die "Confessio Augustana" ist eine grundsätzliche Verteidigungsschrift der Reformation, die im Auftrag des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen (1503-1554) und in Absprache mit Martin Luther, der sich seit 1521 in Reichsacht befand, von Philipp Melanchthon (1497-1560) verfasst wurde.

Auf dem Reichstag von Augsburg wurde sie am 25. Juni 1530 dem Kaiser und Reichsfürsten zur Beratung vorgelegt. Diese in der Kanzlei des Mainzer Erzbischofs angefertigte Abschrift, stellt weltweit die einzige Überlieferung der "Confessio Augustana" dar. Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs im Jahr 1806 gelangte sie mit den Reichsakten des Mainzer Erzkanzlerarchivs noch im 19. Jahrhundert in das Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv.

Die auch heute noch zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen gehörende "Confession Augustana" sollte den Vorwurf der Häresie, der den reformatischen Lehren gemacht wurde, entkräften und zur Vorbereitung der Religionsgespräche dienen. Das Augsburger Bekenntnis legt dar, dass die reformatischen Lehren keine Neuerung darstellen, sondern mit den altkirchlichen Bekenntnissen übereinstimmen und die Reformation nur die alte apostolische Kirche der ersten Jahrhunderte wieder herstellen wolle (Art. 1-21). Es fordert deshalb die Beseitigung der ihrer Meinung nach während des Mittelalters in die Kirche eingedrungenen Lehren und Missstände (Art. 22-28).

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© Österreichisches Staatsarchiv
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ID: 934

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