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Bildung 2030

Inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung für alle  
Foto: © Modell Foto: Colourbox.de

UNESCO-Konvention zur einfacheren Anerkennung von Hochschulqualifikationen

5 Millionen Studierende haben noch vor den Zeiten der COVID-19-Pandemie außerhalb ihres Heimatlandes studiert. Diese Zahl wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Die zunehmende Mobilität von Hochschulstudierenden verdeutlicht die Notwendigkeit eines globalen Rechtsrahmens für die Anerkennung von Hochschulqualifikationen.

Im Rahmen der 40. Tagung der UNESCO-Generalkonferenz im November 2019 wurde das Globale Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Bereich der Hochschulbildung von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet und ist damit der erste rechtsverbindliche Vertrag der Vereinten Nationen über die Hochschulbildung.

Was genau ist die Globale Konvention?

Die Globale Konvention ist der erste Vertrag der Vereinten Nationen über Hochschulbildung mit globaler Reichweite und ergänzt die bereits existierenden fünf regionalen UNESCO-Konventionen zur Anerkennung von Hochschulqualifikationen.

Aufbauend auf den bestehenden regionalen Konventionen wird die Globale Konvention einen Rahmen für eine faire, transparente und nichtdiskriminierende Anerkennung von Hochschulqualifikationen schaffen.

Im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 soll die Globale Konvention die akademische Mobilität zwischen Regionen erleichtern und universelle Prinzipien für Anerkennungsprozesse einführen. Auch die internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich und Qualität der Hochschuleinrichtungen sollen dadurch verbessert werden.

Wer würde davon profitieren?

Davon profitieren vor allem Menschen, die ihre Qualifikationen in einer anderen Region als ihrer Heimatregion anerkennen möchten, entweder um Zugang zu höherer Bildung zu erhalten oder um ihr Studium fortzusetzen. Zum Beispiel wird es auch für Schüler*innen einfacher sein, Abiturzeugnisse in einer anderen Region anerkennen zu lassen, um dort das Studium fortzusetzen.

Die Konvention wird insgesamt zu einem integrativeren Hochschulsystem beitragen. Zum Beispiel wird es Migrant*innen und Flüchtlingen den Zugang zur Hochschulbildung in ihren neuen Heimatländern erleichtern. Qualifikationen von Flüchtlingen sollen durch ‚Validierung’ leichter nachgewiesen werden, auch wenn sie keine dokumentarischen Nachweise für ihre Qualifikationen vorlegen können.

Welche Rolle spielt die UNESCO?

Die UNESCO dient als globale Plattform für Diskussionen über die Anerkennung von Hochschulqualifikationen und die Förderung der akademischen Mobilität. Die UNESCO unterstützt durch die Überprüfung von nationalen Strategien, die sich dem neuen Übereinkommen verpflichten möchten. Ein Gremium tritt alle zwei Jahre zusammen und erarbeitet Leitlinien und Empfehlungen für die Vertragsstaaten.

Das Globale Übereinkommen bietet den nationalen Behörden auch Plattformen für die grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit, um bessere Instrumente und Praktiken für die Anerkennung von Hochschulqualifikationen zu entwickeln.

Frau Mag. Ingrid Wadsack-Köchl ist Expertin für internationales Hochschulrecht und  Ansprechpartnerin für Fragen der akademischen Anerkennung in Österreich. Sie ist stellvertretende Leiterin der Abteilung ‚Anerkennungsfragen und Internationales Hochschulrecht’ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie des österreichischen ‚ENIC NARIC’, dem nationalen Informationszentrum für akademische Anerkennung. In einem Interview spricht sie über Herausforderungen bei der Anerkennung von Hochschulqualifikationen und über die Bedeutung der neuen globalen UNESCO-Konvention.

Durch welche Abkommen wird in Österreich die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen geregelt? Welche Herausforderungen ergeben sich bei den Anerkennungsprozederen?

Es gibt einerseits zahlreiche ältere bilaterale Abkommen, die geschichtliche oder sozioökonomische Wurzeln haben, wie beispielsweise das Abkommen zwischen Österreich und Italien oder die Abkommen mit unseren deutschsprachigen Nachbarländern. Daneben besteht seit 1999 das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen) mit aktuell 54 Vertragsstaaten, welches wir als Meilenstein im Anerkennungswesen in Europa bezeichnen. In seiner Kernbestimmung wird die Anerkennung durch die zuständigen Anerkennungsbehörden garantiert, sofern kein wesentlicher Unterschied zur entsprechenden Hochschulqualifikation im eigenen Hochschulsystem nachgewiesen werden kann, das heißt die Gleichwertigkeitsprüfung ergibt kein substanzielles Manko. Seit 1999 hat sich die Anerkennungspraxis in Europa nicht nur in Richtung Standardisierung, Qualitätssicherung und Digitalisierung entfaltet, sondern auch die Fallzahlen; Anerkennungen von Hochschulqualifikationen werden heute alltäglich durchgeführt und gehen mit der zunehmenden Mobilität der Menschen einher.

Als Herausforderung im Anerkennungsprozedere ist sicherlich die Heterogenität der staatlichen Hochschulsysteme und die Komplexität der Prüfungsschritte in den Anerkennungsverfahren zu sehen. Die Hauptakteur*innen, das sind die österreichischen Hochschulen, stellen in Ausübung (und unter Wahrung) ihrer Autonomie die Äquivalenz von ausländischen mit österreichischen Qualifikationen fest, indem sie diese mittels eigener oder externer Expertise entweder für den Zugang zum Studium oder als Studienteil bzw. Studienabschluss als gleichwertig akzeptieren, also anerkennen.

Als Informationsquelle und zur Unterstützung in Anerkennungsfragen haben sich seit den 90-er Jahren die Informationszentren für akademische und berufliche Anerkennung, die ENIC NARIC Zentren – in Österreich ist das ENIC NARIC AUSTRIA im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – etabliert. Diese wurden einerseits von der UNESCO und dem Europarat, andererseits von der Europäischen Union gegründet. Mittlerweile kann das institutionalisierte ENIC NARIC Netzwerk auf eine abgestimmte Anerkennungswissenschaft zurückgreifen, darunter wegweisende Handbücher und umfassende Kommentare zu den internationalen Rechtsgrundlagen.

Welche Bedeutung hätte eine Ratifizierung der UNESCO-Konvention durch Österreich und weltweit? 

Für Österreich würde der erfolgreich beschrittene gemeinsame Weg, welcher mit der europäischen Anerkennungskonvention, das ist das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen, eingeschlagen wurde, konsequent im Hinblick auf alle zukünftigen Vertragsstaaten der „Global Convention“ weiterverfolgt werden. Für die weltweite Bedeutung wurden Schlüsselaussagen geprägt wie

  • die stark zunehmende Mobilität der Studierenden, die immer komplexer wird,
  • die Notwendigkeit, diese Mobilität effizienter und nachhaltiger zu gestalten,
  • die Notwendigkeit eines globalen Instruments, da die regionalen Konventionen keine Anerkennung von Diplomen außerhalb der Regionen vorsehen, sowie
  • der Fokus auf die Zukunft und die Notwendigkeit einer Anpassung im Lichte einer sich rasch ändernden Umwelt.

Als wichtigste Vorteile der Konvention werden das Ansprechen aktueller und zukünftiger Bedürfnisse, das Fundament aufbauend auf „Best Practices“, das gemeinsame Verständnis dessen, was im Bereich der Anerkennung von Hochschulqualifikationen fair und vernünftig ist, sowie der Beitrag zur Agenda 2030 gesehen. Klargestellt ist auch, dass mit der „Global Convention“ keine automatische Anerkennung und keine Vorschreibung an Vertragsstaaten, wie ausländische Qualifikationen anzuerkennen seien, verbunden ist. Die Vertragsstaaten behalten ihre autonome Entscheidungsbefugnis.

Wann soll die Konvention voraussichtlich durch Österreich ratifiziert werden? 

Im Zuge der derzeitigen geänderten Ausgangssituation (Covid-19) kann noch kein Datum in Aussicht gestellt werden. Die Federführung für die Einleitung des parlamentarischen Ratifizierungsverfahrens liegt hier beim Außenministerium.

Erfreulicherweise hat Norwegen bereits am 7. Mai 2020 als erster Staat die „Global Convention“ innerstaatlich ratifiziert (University World News) und erweist sich bestimmt als Vorreiter für andere Staaten. Meines Erachtens sollte dem Beispiel Norwegens sobald wie möglich gefolgt werden.

Sobald die Konvention in 20 Staaten ratifiziert wurde, d.h. mit Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO, tritt die Konvention automatisch in Kraft, das ist so in  den Bestimmungen der Konvention verankert. Dann würde jeder Staat, der das Übereinkommen bereits ratifiziert hat oder in Zukunft ratifiziert, die Regelungen übernehmen, die eben in dieser Konvention festgeschrieben sind.

Wird diese Ratifizierung es auch Menschen mit akademischem Abschluss aus dem Ausland erleichtern, einen ihren Qualifikationen entsprechenden Beruf auszuüben?

Ja, mit erleichterten, insbesondere gleichen und fairen Bedingungen ist zu rechnen, wenn auch Anerkennung im Zusammenhang mit der Berufsausübung eine weitere Dimension darstellt. Ein wichtiger Beitrag dafür sind die Bewertungen von Hochschulqualifikationen, die in der Lissabonner Anerkennungskonvention und jetzt auch in der “Global Convention” vorgesehen sind. Diese Bewertungen beinhalten grundlegende Aussagen über den akademischen Wert einer Qualifikation und deren berufliche Einsatzmöglichkeiten – sie fördern eine transparente und vorhersehbare Einschätzung der Kompetenzen für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber.

Sie sind auch am ASEM Bildungsprozess (Asia-Europe Meeting) beteiligt. Welche Erfolge konnten im ASEM Bildungsdialog in Hinblick auf Studierendenmobilität und Anerkennungsrichtlinien im Hochschulbereich erzielt werden? 

Die Vernetzung der Expertinnen und Experten zur Thematik Learning Outcomes aus asiatischen (u. a. Brunei Darussalam, Indien, Thailand) und europäischen Staaten (u.a. Belgien, Deutschland, Frankreich, Lettland, Litauen, Österreich, Russische Föderation) ist hervorzuheben.

1. Erstellung einer online-Datenbank (Zusammenschau=ASEM Compendium) der wichtigsten Vergleichsdaten für Learning Outcomes und Credit Transfer interregional, welches von allen am ASEM-Prozess beteiligten Staaten befüllt wird (derzeit sind bereits Daten von ca. 50 Staaten verfügbar). Die Datenbank wird vom ASEM Secretariat (dzt. Belgien) gehostet.

2. Mögliches Andocken an die Verbreitungsaktivitäten der „Global Convention“, sobald diese in Kraft tritt (höchstwahrscheinlich 2021), mit Synergien hinsichtlich der Vorarbeiten für die interregionale Zusammenarbeit Europa - Asien.

3. Großes Ziel der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe ist noch sehr in der Ferne: "Credits Conversion Tool" zwischen Europa und Asien; als Basis für die Entwicklung eines solchen Tools wird von den asiatischen Staaten ein standardisiertes Credit Transfer and Accumulation System in Aussicht genommen (wie im EHR das ECTS).

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