Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2024: Führungsstärke für eine inklusive und nachhaltige Zukunft
Am 3. Dezember 2024 findet der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen unter dem Motto „Amplifying the leadership of persons with disabilities for an inclusive and sustainable future“ statt. Die Botschaft verdeutlicht den zentralen Anspruch der globalen Behindertenrechtsbewegung, der durch das Leitprinzip „Nothing About Us Without Us“ ausgedrückt wird. Es geht um Partizipation, Repräsentation und Inklusion - wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensbedingungen und dem Setzen ihrer Ziele mitwirken können.
Führung als Schlüssel zu Inklusion und nachhaltiger Entwicklung
Menschen mit Behinderungen erzielten in den letzten Jahrzehnten bedeutende Fortschritte in Bezug auf ihre Rechte und Lebensbedingungen. Organisationen von Menschen mit Behinderungen spielten weltweit eine führende Rolle bei der Förderung von Inklusion, sei es durch Beratung, Datensammlung und -analyse oder Interessenvertretung. Zu den wichtigsten Errungenschaften der weltweiten Bewegung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gehören:
- Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD): Dieses bahnbrechende Menschenrechtsinstrument setzt Standards für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Seine Entstehung wurde maßgeblich von führenden Persönlichkeiten der weltweiten Behindertenbewegung beeinflusst.
- UN-Sicherheitsratsresolution 2475 (2019): Dies ist die erste Resolution, die sich mit der Situation und dem Schutz von Menschen mit Behinderungen in Konflikten und Friedensprozessen befasst.
- Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Sie ruft dazu auf, niemanden zurückzulassen und das Konzept der Inklusion in alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung zu integrieren.
Die Rolle der Bildung: Grundlage für Führung und nachhaltige Entwicklung
"Inclusive education is not merely about placing students with disabilities in mainstream settings; it demands systemic changes to teaching methods, curricula, and environments to address diverse needs comprehensively." (S. 103, GEM-Report 2024/25)
Das diesjährige Thema des International Day of Persons with Disabilities (IDPD) unterstreicht die Bedeutung von Bildung als entscheidenden Hebel für die Förderung der Führungsrolle von Menschen mit Behinderungen. Bildung öffnet Türen zur gesellschaftlichen Teilhabe, stärkt das Selbstbewusstsein und befähigt Menschen, Führungspositionen zu übernehmen. Insbesondere junge Menschen mit Behinderungen sollen gestärkt werden, ihre Perspektiven in globale Zukunftsfragen einzubringen - sei es im Bereich des Klimaschutzes, der Friedensförderung oder der sozialen Entwicklung. Inklusion in der Bildung schafft die Grundlage dafür, dass die nächste Generation von Führungspersönlichkeiten heranwächst, die sich für eine nachhaltige, gerechte und inklusive Welt einsetzt. All dies kann jedoch nur durch systematische Veränderungen im Bildungssystem erreicht werden, dafür brauchen Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen.
Nationale Umsetzungen des Inklusionsprinzips
In Österreich wurde der Behindertenrat im Jahr 2024 durch Änderungen des Bundesbehindertengesetzes (BBG) und des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) gesetzlich verankert. Damit wird der Behindertenrat als zentrale Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen gestärkt und mit einem fixen Jahresbudget ausgestattet. Die Gesetzesnovelle beinhaltet darüber hinaus weitere Schritte in Richtung Gleichberechtigung:
1. Stärkung des Bundesbehindertenbeirats: Dieser berät nun die gesamte Bundesregierung in Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen und erhält eine ständige Kommission mit Vertreter*innen von Behindertenorganisationen und der Behindertenanwaltschaft.
2. Aufwertung der Behindertenanwaltschaft: Befugnisse von Regionalstellen in Salzburg, Graz und Wien werden erweitert, um z. B. bei Diskriminierungen aktiv Verfahren einleiten zu können.
3. Erleichterungen und Barrierefreiheit: In allen Ministerien und größeren Unternehmen wird ein Barrierefreiheitsbeauftragte*r verpflichtend. Außerdem werden Verwaltungsverfahren vereinfacht, wie etwa die Beantragung eines Behindertenpasses.
Ein inklusiver Elementarbereich als Basis für Gleichstellungsprozesse
Darüber hinaus gibt es auch konkrete Schritte zur Förderung der Inklusion in der Elementarpädagogik, die sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. So führte die Stadt Wien eine Regelung ein, die einerseits die aktive Umsetzung einer gelebten Inklusion gesetzlich verankert und andererseits dafür sorgt, dass der Zugang von Kindern mit Behinderungen flächendeckend gesichert und weiter gefördert wird. Pro Regelgruppe können nun bis zu zwei Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betreut werden, da eine eigene Förderschiene dafür etabliert wurde. Gerade im Elementarbereich, der für die soziale und kognitive Entwicklung entscheidend ist und in dem viele Kinder mit Behinderungen auf erhebliche Barrieren stoßen, ist die Förderung inklusiver Gruppen besonders wichtig. Oft fehlt jedoch auch speziell ausgebildetes Personal, um auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern einzugehen, oder Barrierefreiheit ist schlichtweg nicht gegeben.
Ziel sollte es sein, finanzielle und strukturelle Anreize für Inklusion zu schaffen, Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte anzubieten und gesellschaftliche Vorurteile durch Aufklärungskampagnen abzubauen.
Links
- Global education monitoring report summary, 2024/5: Leadership in education: lead for learning
- UN (2024): International Day of Persons with Disabilities, 3 December
- DRAFT CONCEPT NOTE. Commemoration of the International Day of Persons with Disabilities 3 December 2024
- Österreichischer Behindertenrat (2024): Wien fördert Inklusion in der Elementarpädagogik
- BKA: Allgemeines zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen