Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist für die Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen und für die Vertretung der Republik Österreich gegenüber der UNESCO zuständig. Diese Aufgaben werden von der Abteilung für Multilaterale Angelegenheiten der Auslandskultur der kulturpolitischen Sektion wahrgenommen.
Wie die meisten Staaten ist Österreich durch eine „Ständige Vertretung" bei der UNESCO in Paris akkreditiert. Diese unterhält den laufenden Arbeitskontakt zum UNESCO-Sekretariat und ist für die Pflege der Beziehungen zur UNESCO zuständig. Sie vertritt Österreich in den diversen Gremien der Organisation und unterstützt österreichische Anliegen.
Ständige Vertretung Österreichs bei der UNESCO:
1, rue Miollis, F-75732 Paris
Tel.: + 33 / 1 / 4568 3457
Fax: + 33 / 1 / 478 32625
dl.austria@unesco-delegations.org
Neben dem Außenministerium sind noch andere Fachressorts, wie das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, und das Bundeskanzleramt, sowie das Lebensministerium und das Gesundheitsministerium für UNESCO-Agenden zuständig.
Die Österreichische UNESCO-Kommission fungiert als Nationalagentur für UNESCO-Angelegenheiten auf österreichischer Ebene als Plattform und Verbindungsstelle.
Über die Budgetabteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wird der Mitgliedsbeitrag an die UNESCO in der Höhe von jährlich rund US$ 1,2 Millionen und EUR 1,3 Millionen (Stand 2011) entrichtet.
Mitgliedsstaaten arbeiten mit der UNESCO im Rahmen von Generalkonferenz, Exekutivrat und in den subsidiären Organen, Komitees und Räten zusammen. Österreich wurde bei der 36. Generalkonferenz (2011) in den Exekutivrat gewählt und ist nun bis 2015 eines der 58-Mitglieder des Steuerungs- und Aufsichtsorgans. Weiters bestehen derzeit 25 Gremien mit unterschiedlichem Status. Die Aufnahme in diese Gremien erfolgt durch Wahlen, die während der Generalkonferenz abgehalten werden. Die Funktionsdauer ist in der Regel vier Jahre.
Österreich ist derzeit Mitglied in folgenden Komitees/Räten: