Österreichische UNESCO-Kommission

Arbeitsweise

Oberstes Entscheidungsorgan der UNESCO ist die Generalkonferenz, in der jeder Mitgliedstaat mit einer Stimme vertreten ist. Sie tritt alle zwei Jahre zusammen und entscheidet über die grundsätzlichen Richtlinien sowie über Programm und Haushalt der Organisation. Beschlüsse werden in der Regel im Konsens oder mit einfacher Mehrheit gefasst, für bedeutsame Beschlüsse (Budgetfragen, Satzungsänderungen) ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Die Generalkonferenz wählt den Exekutivrat, der sich aus 58 Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der Exekutivrat ist das Steuerungs- und Aufsichtsorgan und überwacht die Durchführung des von der Generalkonferenz verabschiedeten Arbeitsprogramms.

Dem Sekretariat obliegt die praktische Umsetzung des UNESCO-Programms. An seiner Spitze steht seit November 2009 Generaldirektorin Irina Bokova. Hauptsitz des Sekretariats ist Paris, dazu kommen noch Außenstellen (Regionalbüros und Forschungseinrichtungen) in allen Weltregionen.

Die UNESCO arbeitet mit den anderen Einrichtungen der Vereinten Nationen, den Regierungen der Mitgliedstaaten ebenso wie mit den nationalen UNESCO-Kommissionen zusammen. Dazu kommen mehr als 350 Nichtregierungsorganisationen (NGOs mit Sitz Österreich) sowie über 25 Stiftungen mit beratendem oder assoziiertem Status.