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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

UNESCO-Welterbetagung - Entscheidung zur Welterbestätte Wien

02.07.2019

Am 2. Juli erfolgte in Baku, dem Austragungsort der UNESCO-Welterbekomitee-Tagung 2019, die Entscheidung zur Welterbestätte Wien: Beschlossen wurde der Verbleib auf der Liste für gefährdete Welterbestätten (Rote Liste). Vorgeschlagen: 2jähriges Moratorium zur Überarbeitung des Bauprojekts am Heumarkt sowie zur Umsetzung weiterer konkreter Maßnahmen.

Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 30. Juni bis 10. Juli 2019 in Baku, Aserbaidschan. Heute stand im Rahmen der Besprechung der Stätten auf der Roten Liste (Gefährdete Welterbestätten) auch das ‚Historische Zentrum von Wien‘ auf der Tagesordnung.

Das UNESCO Welterbe-Komitee, zusammengesetzt aus 21 gewählten Staaten, die im 4-Jahres-Rhytmus wechseln, ist das entscheidende Gremium für das UNESCO-Welterbe. Es stimmt sowohl über Neuaufnahmen in die Welterbeliste, über Gefährdungen als auch über die etwaige Streichung von Stätten ab.

Wie zu erwarten hat das UNESCO-Welterbekomitte die Vorschläge des internationalen Expertengremiums bestätigt: Wien bleibt auf der Roten Liste, um Österreich Zeit zu geben, die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Erhalt der Welterbestätte umzusetzen. Die Causa ‚Historisches Zentrum von Wien‘ wurde vom Komitee nicht zur Diskussion geöffnet. Dies gilt für all jene Fälle bzw. Stätten, bei denen die Expert*innnen-Empfehlungen und  Umsetzungsvorschläge klar benannt sind. 

„Das vom UNESCO-Welterbekomitee nun bestätigte 2jährige Moratorium und der Verbleib auf der Roten Liste sind den Bemühungen und Maßnahmen des Bundes zu verdanken. Die eingeholte, unabhängige Expertise wurde als ernsthafte Bemühung verstanden und honoriert. Den entsprechenden Empfehlungen muss Österreich nun folgen“, so Gabriele Eschig, Generalsekretärin der Österreichischen UNESCO-Kommission.

UNESCO-Welterbekomitee folgt dem Expert*innenentwurf (ICOMOS Report) für die Welterbestätte Wien:

Seitens des Welterbekomitees werden die seit 2018 gestarteten Maßnahmen Österreichs sehr begrüßt, insbesondere der im letzten Jahr durchgeführte Drei-Stufen-Plan, der mit Hilfe internationaler Expertise die Entwicklung und den Erhaltungszustand der Welterbestätte Wien und konkret die Auswirkung des geplanten Bauprojekts am Heumarkt auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte analysierte. Das empfohlene zweijährige Moratorium soll für die Umsetzung weiterer ‚corrective measures‘ genutzt werden.

Das Welterbekomitee betont: die Rote Liste ist keine Sanktion, sondern soll helfen, bedrohte Stätten zu erhalten.

2jähriges Moratorium für konkrete Maßnahmen nutzen

Österreich wird damit Zeit gegeben, die Ergebnisse der beiden Expertenanalysen 'Advisory Mission' sowie des 'Heritage Impact Assesment' (HIA) im Rahmen entsprechender Maßnahmen umzusetzen. Dies umfasst etwa die Erstellung eines geeigneten Managementplans, eine Nachschärfung der Stadtplanungsinstrumente sowie die Durchführung von Heritage Impact Assesments für Projekte wie etwa das Belvedere Stöckl. Wie bereits seit 2012 von der UNESCO klar kommuniziert, wird Österreich empfohlen, das Projekt Heumarkt neu dahingehend abzuändern, dass das Bauprojekt keine negativen Auswirkungen auf den OUV der Stätte hat. Ebenso finden der Schwarzenberggarten sowie die historischen Dächer in der Welterbezone Erwähnung. In beiden Fällen wird eine wirksame Unterschutzstellung gefordert. Im Falle der Projekte am Karlsplatz, Wienmuseum und Winterthur-Gebäude, wird Österreich ersucht, die finalen Pläne zu übermitteln und mit dem Welterbezentrum und ICOMOS International abzustimmen. 

Österreich muss bis Anfang 2020 Bericht an UNESCO schicken

In einem nächsten Schritt muss nun ein konkreter Fahrplan im sogenannten „Desired State of Conservation / DSoC-Report“ formuliert und bis Jänner 2020 an das Welterbezentrum in Paris übermittelt werden. Dieser Report soll die konkreten Schritte und Maßnahmen erhalten, die den Erhalt der Welterbestätte Wien nachhaltig sichern.

Gefährdete Welterbestätte Wien - Hintergrund
Experten bestätigten im Frühjahr 2019 die Gefährdung der Welterbestätte Wien 

 
Die „Historische Altstadt von Wien“ befindet sich seit 2017 auf der Roten Liste. Das veranlasste das Bundeskanzleramt 2018, einen Drei-Stufen-Plan zu konzipieren, um mit Unterstützung von externen Gutachtern und ICOMOS Expert*innen die Entwicklungen bzw. den status quo zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Expert*innen-Analysen bestätigten alle Einschätzungen und Forderungen der letzten Jahre:
Der außergewöhnliche universelle Wert („outstanding universal value“, OUV) der Stätte ist durch die städtebaulichen Entwicklungen seit der Einschreibung als Welterbestätte im Jahr 2001 äußerst gefährdet, zuletzt durch das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt. Hinzu kommen das Fehlen eines operativen Managementplans, die unzureichende Verankerung des Welterbes in den Stadtplanungsinstrumente sowie die mangelnde Rücksicht auf die historische Baubsubstanz bzw. die historische Stadtlandschaft.
Dass das Bauprojekt am Heumarkt in der derzeitigen Planung nicht mit dem Schutz und dem Erhalt des einzigartigen historischen Charakters der Welterbestätte vereinbar ist, wurde seit 2012 seitens der UNESCO auch immer wieder deutlich und transparent kommuniziert.

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Wie bereits seit 2012 von der UNESCO klar kommuniziert, wird Österreich empfohlen, das Projekt Heumarkt dahingehend abzuändern, dass das Bauprojekt keine negativen Auswirkungen auf den OUV der Stätte hat.
© Michael Kloos

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