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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

UNESCO Draft-Decision: Welterbestätte Wien soll auf die Rote Liste gesetzt werden

29.06.2017

UNESCO-Beschlussentwurf sieht die Eintragung der Welterbestätte Wien auf die Rote Liste vor

Gefährdung durch: Höhe & Volumen des Bauprojekts am Heumarkt in der Kernzone der Welterbestätte, fehlende Überarbeitung der (Hochhaus)Planungsinstrumente

Entscheidung für 5. oder 6. Juli im Rahmen der Welterbetagung in Krakau erwartet

UNESCO-Welterbekomitee-Tagung in Krakau: 2. bis 12. Juli 2017

  • UNESCO versucht seit Jahren – ohne Erfolg - beim Bauprojekt am Heumarkt eine Lösung zu finden. Seit 2012 waren die UNESCO-Vorgaben für einen Erhalt der Welterbestätte Wien klar kommuniziert. 
  • Stadt Salzburg steht unter Beobachtung wegen diverser Bauprojekte - lt. Beschlussentwurf wird die Stadt aufgefordert, bis 2018 neuerlich Bericht zu erstatten.
  • Österreich führt den Lead unter 10 Staaten - für die Einreichung der Naturerbestätte 'Erweiterung Buchenurwälder' in Europa

Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 2. bis 12. Juli 2017 in Krakau / Polen. Es  setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen und entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge und gefährdete Stätten.  Aktuell stehen auf der Liste des UNESCO-Welterbes 1.052 Kultur- und Naturstätten in 165 Ländern.

In diesem Jahr sind 35 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Die Einreichung erfolgt immer von den Staaten selbst.

Der Erhaltungszustand von 99 eingeschriebenen Stätten und 55 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes wird geprüft. Die Konferenz wird live im Internet übertragen.

Welterbestätte Wien gefährdet – UNESCO setzt Warnsignal mit Roter Liste

Für Österreich ist diese Tagung von besonderer Bedeutung, da Wien durch langjährige Vernachlässigung des Schutzes des „Historischen Zentrums“ lt. UNESCO-Beschlussentwurf (siehe S.34) auf die Liste des gefährdeten Welterbes (Rote Liste) gesetzt wird. Die Entscheidung wird für 5. oder 6. Juli erwartet.

Die Rote Liste ist das Instrument der UNESCO, um die Staaten und die Welt aufmerksam zu machen, dass der außergewöhnliche universelle Wert einer Stätte für die Menschheit in Gefahr ist. Bis dato betraf dies fast ausschließlich Stätten in Kriegsgebieten oder nach Naturkatastrophen. Wien ist eine der ersten Stätten Mitteleuropas, die durch offensive städtebauliche Entwicklungen der letzten Jahre – Vertikalisierung und Verdichtung im historischen Zentrum – ihren außergewöhnlichen Wert zu verlieren droht. Köln war von 2005 bis 2006 auf der Roten Liste, Deutschland reagierte jedoch und zog die Planung der Hochhäuser, die außerhalb des Welterbes geplant waren, zurück.

Gefährdet wird die Kerzone der Welterbestätte Wien durch Höhe, Kubatur und Volumen des Bauprojektes am Heumarkt sowie durch die unzureichenden Planungsinstrumente, die das Historische Zentrum langfristig schützen sollen. Die Ausschlusszonen für Hochhausbauten wurden 2014 abgeschafft,  ohne angemessene Ersatz-Kontrollinstrumente zu beschließen, auch der Masterplan Glacis sieht in der Kern- und Pufferzone der Welterbestätte Wien Zonen offensiver städtebaulicher Erneuerung vor. Die von der Stadt Wien in letzter Minute beschlossene Absichtserklärung (Resolution), keine weiteren Hochhausbauten mehr zu planen, reicht nicht als langfristige, gesetzliches Grundlage, um glaubwürdig die Welterbestätte zu schützen.

Ebenfalls Gegenstand der Beratung ist die geplante Aufstockung des Winterthurgebäudes in unmittelbarer Nähe zur Karlskirche.

Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ / Facts

Republik Österreich hat sich mit der Unterzeichnung des völkerrechtlich geltenden Vertrags zum Schutz der Welterbestätte verpflichtet  

Das 2001 auf Antrag Österreichs als Welterbe aufgenommene „Historische Zentrum von Wien“ umschließt die Innere Stadt sowie die Areale von Schloss Schwarzenberg, Schloss Belvedere und dem Kloster der Salesianerinnen am Rennweg. Es umfasst eine Kernzone von ca. 3,7 km2 (=0,9 % des Stadtgebietes) und eine Pufferzone von 4,6 km2, insgesamt also nur knapp 2 Prozent des Stadtgebiets von Wien.

"Es geht der UNESCO um die Kubatur des Bauhvorhabens am Heumarkt inklusive Höhe des Turms, der in der Kernzone der Welterbestätte liegt. Grundsätzlich ist die UNESCO nicht gegen Veränderungen im Welterbegebiet - sie will ja keine Musealisierung - es geht um eine langfristige, sensible, der Welterbestätte adäquate Stadtplanung, die eine Degradierung des historischen Ensembles durch offensive städtebauliche Entwicklung verhindert", meint Generalsekretärin Gabriele Eschig.

Die UNESCO appellierte seit 2012 immer wieder an den Vertragsstaat Österreich, die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne nicht zu ändern und die Planungsrichtlinien für das Welterbegebiet nachzuschärfen und auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Leider ohne Erfolg. 

"Die Stadt Wien hat über Jahre beim Bauprojekt am Heumarkt konkrete Planungen gegen mehrere Empfehlungen und Beschlüsse des Welterbe-Komitees durchgesetzt. Nun sind wir an einem kritischen Punkt angelangt. Die Beschwichtigung, dass die Rote Liste im Fall von Wien nicht zur Aberkennung führt, ist unhaltbar.  Beispiel dafür ist das „Dresdner Elbtal“. Die Eintragung auf die Rote Liste an sich sagt ja schon viel über die fehlende Wertschätzung Wiens für ihr selbst ausgewähltes Welterbegebiet aus. Die Aberkennung ist dann nur der letzte Schritt, wenn es keine positiven Entwicklungen mehr gibt", so Generalsektretärin Gabriele Eschig. Und weiter: "Es geht beim Welterbestatus nicht um einen Bonus für die touristische Vermarktung, sondern um den Erhalt einer außergewöhnlichen Stätte - langfristig für zukünftige Generationen."

Neben dem Historischen Zentrum von Wien wird das UNESCO-Welterbekomittee  über die Eintragung der folgenden fünf Stätten in die Liste der gefährdeten Welterbes beraten:

Nomierungen 2017

Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind in diesem Jahr unter anderem die Altstadt von Ahmedabad, der englische Lake District in Großbritannien, die Daurischen Landschaften der Mongolei und der Russischen Föderation sowie der Nationalpark Los Alerces in Argentinien nominiert. Erstmals schlagen Angola mit der Altstadt von M’banza Kongo und Eritrea mit der Modernistischen Stadt Asmara Stätten für die Welterbeliste vor.

Österreich Lead bei Einreichung 'Buchenurwälder' - gemeinsam mit Albanien, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Italien, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ukraine
als Erweiterung der bereits bestehenden Naturerbestätte 'Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands'.
Österreich ist bei dieser gemeinsamen Einreichung mit zwei Gebieten beteiligt: Teile des Wildnisgebietes Dürrenstein/NÖ und Teile des Nationalparks Kalkalpen/OÖ.
Es wäre dies die erste Weltnaturerbestätte in Österreich.

Aufgaben der Staaten

Hauptkriterium für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe ist der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte; ein Managementplan muss die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellen. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die von ihnen selbst ausgewählten Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu erhalten.

© Schaub Walz

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