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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

70 Jahre Österreichische UNESCO-Kommission (1949-2019)

21.02.2019

Am 7. November 1947, rund zwei Jahre nach der Gründung der UNESCO, wurde Österreich im Rahmen der Zweiten Generalkonferenz in Mexico-City als Mitglied angenommen. Unmittelbar nach der Ratifizierung der Vertragsurkunde 1948, wurde dann 1949 die Österreichische UNESCO-Kommission mit Sitz in Wien gegründet.

Die Aufnahme Österreichs in die UNESCO war einen Meilenstein in der Geschichte der sich formierenden Zweiten Republik. Inmitten der oft schwierigen politischen Neu- und Umstrukturierungen der Nachkriegszeit unter Alliierter Besatzung, bildet diese Mitgliedschaft den ersten Schritt der jungen Republik am Parkett der Internationalen Gemeinschaft. Ein bedeutungsvolles Ereignis, wie der damalige Außenminister Karl Gruber kommentierte „für den Wiedereintritt Österreichs in das internationale Leben“.

Gründung der Österreichischen UNESCO-Kommission 1949

Bald nach der offiziellen Ratifikation im Jahr 1948 wurde am 14. September 1949 die Österreichische UNESCO-Kommission als „repräsentatives Gremium von Wissenschafter*innen, Künstler*innen, Pädagog*innen und Beamt*innen, die sich für die Ziele der UNESCO interessierten und bereit waren, sie praktisch umzusetzen“, gegründet.

UNESCO-Nationalkommissionen sind einzigartig im gesamten UN-System. Sie unterstützen ihre Regierungen durch Fachexpertise - unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft - und bringen sich bei der Umsetzung der UNESCO-Programme auf nationaler Ebene ein. Die Nationalkommissionen sind in der Verfassung der UNESCO vom 16. November 1945 (Artikel VII) verankert.

Die Österreichische UNESCO-Kommission (ÖUK) ist die nationale Koordinations- und Verbindungsstelle der UNESCO. Zunächst im Unterrichtsministerium angesiedelt, wurde sie 2001 ausgegliedert und als eingetragener Verein neu konstituiert. Sie stellt die Präsenz der UNESCO in Österreich sicher und vertritt die UNESCO in Österreich als Inhaberin der Rechte an Namen und Logo.

Ihre Kernaufgabe ist, die Bundesregierung, die Landesregierungen und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen zu beraten, die sich aus der Mitgliedschaft Österreichs in der UNESCO ergeben; an der Verwirklichung der Programme mitzuarbeiten, die Öffentlichkeit über die Arbeit der UNESCO zu informieren sowie Institutionen, Fachorganisationen und ExpertInnen mit der Organisation in Verbindung zu bringen.

Die Anfänge der ÖUK

Eine der ersten Maßnahmen, die nach der Gründung der Österreichischen UNESCO-Kommission getroffen wurde, war die Errichtung von Zweigstellen bzw. Arbeitsgemeinschaften in den Bundesländern, von denen die ersten in Tirol und Oberösterreich entstanden. 1953 wurde im Museum für angewandte Kunst in Wien eine vielbeachtete Ausstellung organisiert, die auf Übersichtstafeln sowohl die Arbeit der UNESCO als auch Reproduktionen moderner Malerei zeigte. „Leben in einer Weltgemeinschaft“ oder „Museum und Erziehung“ waren die Themen von jeweils einwöchigen Fortbildungsveranstaltungen, wie sie 1954 und 1956 für Lehrer*innen, Volksbildner*innen, Bibliothekar*innen und Museumsfachleute abgehalten wurden. Die UNESCO-Kommission begründete aber auch eine Schriften- und Bücherreihe in der Austria-Edition, in der Texte namhafter Künstler*innen und Wissenschafter*innen erschienen, wie „Die Kunst des menschlichen Zusammenlebens“ von Hans Thirring, „Atomenergie und Frieden“ von Lise Meitner und Otto Hahn oder „Der Künstler und die Gesellschaft“ von Thomas Mann.

Dank der Geschenkkupons der UNESCO konnten von 1951 bis 1955 wissenschaftlich notwendige Ausstattung, wie etwa ein Röntgenlaboratorium für das Chemische Institut der Universität Wien, angeschafft werden. Österreichische Künstler*innen erhielten Unterstützung für den Ankauf von Materialien. Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen, die bis 1952 um die 100.000 USD ausmachten, war die Österreichische UNESCO-Kommission betraut.

Die Zukunft ist multilateral

70 Jahre nach Gründung der Österreichischen UNESCO-Kommission zeigt sich ein anderes Bild: die kooperativen Grundprinzipien der multilateralen Weltordnung mit zum Teil sehr konkreten gegenseitigen Unterstützungen und Hilfeleistungen, von denen auch Österreich in jenen Anfangsjahren profitierte, scheinen zunehmend einer unilateralen Politik zu weichen, die in vielfältiger Art und Weise die Gültigkeit multilateraler bzw. internationaler Institutionen in Frage stellen.

Ein Jahrhundert nach den Großen Weltkriegen vergrößere sich leider der Graben zwischen jenen, die den Multilateralismus generell in Frage stellen und jenen, die internationalen Dialog und Zusammenarbeit verteidigen, meint UNESCO-Generaldirektorin Audrey Azoualy.
Unsere Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen liegt in der Reformierung des multilateralen Systems, indem wir es effektiver und transparenter gestalten. Die Idee des Multilateralismus basiert auf einer Gesellschaft mit bestimmten Werten, die alle Mitgliedstaaten mittragen. Diese Werte, sowie der Humanismus, der die Basis bildet und diese Einstellungen unterstreicht, sind heute wichtiger denn je, denn die aktuellen Herausforderungen gehen weit über den Aktionsrahmen nationaler Grenzen hinaus,“ so Audrey Azoulay im Rahmen des Paris Peace Forums im November 2018.

Auch Vorgängerin Irina Bokowa, UNESCO-Generaldirektorin 2009-2017, wies in ihrer Abschlussrede  auf die Bedeutung des Multilateralismus hin:  „Ich bin davon überzeugt, dass die Zukunft des Multilateralismus, trotz vieler Unsicherheiten, eine leuchtende ist, weil es gar keine andere Wahl gibt“.

Der Erfolg und die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit

Ein eindrucksvolles Beispiel des Zusammenspiels eines weiterentwickelten Völkerrechts und der Funktion des Internationalen Strafgerichtshofes ist der internationale Kulturgüterschutz.
Im Rahmen der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten des Jahres 1954 und darin konkret mit dem Zweiten Haager Protokoll von 1999 wurde erstmals die Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Gerichtsbarkeit geregelt, die schließlich im Jahr 2016 ihre erste Anwendung fand. Im Jahr 2016 musste sich erstmals ein Angeklagter vor dem Internationalen Strafgerichtshof aufgrund der Zerstörung von Kulturdenkmälern als Kriegsverbrecher verantworten.

2012 hatte der Islamist Ahmad Al Faqi Al Mahdi u.a. die Zerstörung von neun, von der UNESCO als Weltkulturerbe klassifizierten Mausoleen in der Wüstenstadt Timbuktu veranlasst. Mit der Verurteilung zu 9 Jahren Haft und Wiedergutmachungen in der Höhe von 2,7 Millionen Euro schuf der IStGH einen weltweiten Präzedenzfall. Vielmehr allerdings zeugen sowohl Prozess als auch Verurteilung, dass die Bestrebungen der UNESCO sehr wohl erfolgreiche, realpolitische Konsequenzen internationaler Größenordnung haben.

Auch Entwicklungen wie die gemeinsame Verabschiedung der Sustainability Goals (SDGs) sowie des Pariser Klimaabkommens 2015 zeugen von den internationalen Bestrebungen kooperativer Zusammenarbeit im Rahmen multilateraler Strukturen. Die UNESCO muss künftig noch verstärkt die Formulierung von weltweit konsensfähigen gesellschaftlichen Entwürfen unterstützen, quer zu allen Politiksektoren, wie die die Deutsche UNESCO-Kommission in einem Positionspapier anlässlich 70 Jahre UNESCO formuliert hat.

In diesem Sinn ist das statement des Bundekanzlers Leopold Figl 1952 im österreichischen Rundfunk, anlässlich des Beitritts Österreichs zur UNESCO, genauso aktuell wie damals:
 
„Die Kardinalfrage, um die es heute in der Welt geht, ist die Frage, auf welchem Wege am besten der Weltfriede gesichert werden kann. Diese Frage wird nur dann eine befriedigende Lösung finden, wenn nicht nur der materielle Wohlstand in allen Teilen der Welt gehoben wird, sondern die Menschen der verschiedenen Völker auch geistig einander finden und sich gegenseitig verstehen lernen. Das ist aber eben eines der Hauptziele der UNESCO: durch die solidarische Zusammenarbeit aller Völker der Erde geistige Brücken zwischen ihnen zu schlagen und den Kampf der materiellen Waffen auszuschalten. In dieser Zielsetzung sehe ich die große weltpolitische Bedeutung der UNESCO und die moralische Pflicht, diese Institution in jeder Weise zu unterstützen.“

2019 feiert die Österreichische UNESCO-Kommission 70jähriges Jubliäum. 1949 gegründet, war die Mitgliedschaft Österreichs bei der UNESCO ein wichtiger Schritt für den Weg zurück in die internationale Staatengemeinschaft.

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