Kultur

Das UNESCO Welterbe

UNESCO WelterbeEs steht mittlerweile außer Frage, wie wichtig es ist, bedeutende Kunst- und Kulturschätze sowie Wunder der Natur, die lange vor Beginn menschlichen Lebens entstanden, für kommende Generationen zu erhalten.

Die UNESCO Welterbekonvention ist das wohl bedeutendste völkerrechtlich verbindliche Instrument zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. 1972 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit“. Inzwischen haben es 186 Staaten unterzeichnet. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde nicht als Eigentum eines einzigen Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit.

Gemeinsames Erbe: Kollektive Verantwortung
Mit der Unterzeichnung der Welterbekonvention verpflichtet sich jedes Land, die innerhalb ihrer Landesgrenzen gelegenen und in die Welterbeliste eingetragenen Stätten zu schützen und zu bewahren. Einmal in die Welterbeliste aufgenommen, werden diese Stätten unter den Schutz der internationalen Staatengemeinschaft gestellt. Für Länder, die über begrenzte Mittel verfügen, wurde im Rahmen der Konvention der Welterbefonds eingerichtet. Aus dem Fonds werden Projekte zur Vorbereitung von Nominierungen, Soforthilfen für Notfälle, die Ausbildung von Fachpersonal und technische Kooperationsprojekte finanziert.

Wie werden Stätten in die Welterbeliste aufgenommen?
Über die Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste entscheidet einmal jährlich das Welterbekomitee, in dem ExpertInnen aus 21 Ländern vertreten sind, die aus den Unterzeichnerstaaten gewählt werden. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) evaluieren die Einreichungen und beraten das Komitee. Zu den wesentlichen Kriterien für die Aufnahme zählen die „Einzigartigkeit" und „Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals bzw. die „Integrität" (Unversehrtheit) einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen Erhaltungszustand muss zusätzlich ein detaillierter Managementplan vorgelegt werden. Einzigartig ist, dass nicht nur die Stätte an sich (Kernzone) sondern auch die Umgebung (Pufferzone) zum Welterbe gehört.

Stätten von besonderem Wert für die Menschheit
In der UNESCO Welterbeliste sind derzeit 890 Kultur- und Naturerbestätten aus über 145 Staaten aller Kontinente vertreten. Zum Weltkulturerbe gehören Denkmäler, Gebäudeensembles und Stätten, die einen besonderen historischen, ästhetischen, archäologischen, wissenschaftlichen, ethnologischen oder anthropologischen Wert haben. Das Weltnaturerbe umfasst einzigartige physikalische, biologische und geologische Formationen, Gebiete, deren Erhaltung für die Wissenschaft oder wegen ihrer natürlichen Schönheit von außergewöhnlichem Wert sind, sowie Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Gefährdete Stätten – Welterbestätten, die besonders gefährdet sind, werden in einer Liste des gefährdeten Welterbes geführt. Diese dient dazu, weltweite Aufmerksamkeit für ernsthafte Bedrohungen zu wecken. Für den Erhalt dieser Stätten sind deshalb umfangreiche Maßnahmen nötig. Derzeit umfasst die Rote Liste 31 Kultur- und Naturstätten, unter anderem die Altstadt von Jerusalem und die Galapagos Inseln in Ecuador. Kann der einmalige Charakter einer Welterbestätte dennoch nicht erhalten werden, ist eine Streichung von der Welterbeliste nicht auszuschließen.