Bereits in der Verfassung der UNESCO von 1945 ist die Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt als Zweck und Aufgabe der UNESCO festgeschrieben.
Das Konzept der „kulturellen Vielfalt“ etablierte sich endgültig im Laufe der 90er Jahre. 2001 verabschiedeten die UNESCO-Mitgliedsstaaten die „Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt“.
Nach langer Vorarbeit trat dann am 18. März 2007 die
„
UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in Kraft. Kernstück der Konvention bildet das Recht eines jeden Staates regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, nationale kulturelle Waren und Märkte sowie Dienstleistungen im Kulturbereich zu sichern und zu begünstigen.
Österreich zählte zusammen mit den meisten Staaten der Weltgemeinschaft zu den Befürwortern der Konvention. Österreich konnte nicht zuletzt Dank der guten nationalen Vorarbeit als eines der ersten EU-Mitgliedsstaaten den innerstaatlichen Ratifizierungsprozess bereits Mitte des Jahres 2006 abschließen. Österreich wurde für eine zweijährige Periode in das Zwischenstaatliche Komitee gewählt, das die Implementierung der Konvention festlegt.
Begleitend zur Konvention errichtete die Österreichische UNESCO-Kommission eine Arbeitsgruppe von ExpertInnen, Kunst- und Kulturschaffenden und ihrer Interessensvertretungen sowie VertreterInnen des Bundes und der Länder. Die bereits 2004 gegründete ARGE „Kulturelle Vielfalt“ ist eine wichtige Dialogplattform zwischen allen AkteurInnen und Ebenen. Sie vertritt die Interessen der Kunst- und Kulturschaffenden, stellt Expertise und Fachwissen zur Verfügung, berät die Bundesregierung und die Länder und informiert die breite Öffentlichkeit über die Konvention und ihre Auswirkungen.