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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Zweidrittelgericht Landeck
Umgang mit der Natur in Tirol, aufgenommen 2017

Beim Zweidrittelgericht handelt es sich um eine Gemeinschaft zur Bewirtschaftung der Galtvieh- und Schafalmen, die bis heute nach historisch überlieferten Regeln agiert. Die Beratungen und Beschlüsse zur Almbewirtschaftung erfolgen nach jahrhundertealten Erfahrungen, die mündlich weitergegeben werden. Einen besonderen Stellenwert haben die „Hutverlassung“ sowie das Amt des „Gewalthabers“, wobei das gesammelte Erfahrungswissen bei der Vergabe einer Hut essentiell ist.

Die Flur- und Ortsnamen im Stanzertal deuten darauf hin, dass die Hochlagen des Tals bereits im Frühmittelalter für die Almwirtschaft genutzt wurden. Grundlage des Zweidrittelgerichts war die Einteilung des Herrschaftsgebiets in Gerichte im Jahr 1252, woraus die Verwaltungseinheit des Zweidrittelgerichts Landeck hervorging. Heute besteht es aus den Gemeinden Landeck, Stanz, Grins, Pians, Tobadill, See, Kappl, Sterngen, Flirsch, Pettneu und St. Anton.
Der*die gewählte Gewalthaber*in ist seit dem Mittelalter eine zentrale Person und heute eine Art Geschäftsführer*in mit umfassenden Vollmachten: Er bzw. sie beruft zur Hutverlassung ein, wirbt das Almpersonal an und nimmt die Anmeldungen des aufzutreibenden Viehs entgegen. Außerdem vertritt er*sie die Gemeinschaft nach außen.
Die Hutverlassung, bei der u.a. Hutschaften vergeben werden und die Bewirtschaftung der Almen beschlossen wird, findet alljährlich im Spätherbst in einem Stanzertaler Gasthaus statt. Sie basiert auf demokratischen Regeln, wobei die Bürgermeister*innen der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind. Die Beratungen und Beschlüsse zur Bewirtschaftung der Almen erfolgen nach den Erfahrungen, die das Alppersonal und die Entscheidungsträger*innen über die Jahrhunderte gemacht haben und mündlich bzw. über Protokollbücher weitergebgeben werden. Ebenfalls mündlich tradiert werden Flurbezeichnungen und das Wissen um besonders wertvolle Weideplätze sowie das Verhalten bei Kälteeinbrüchen im Spätsommer oder Frühherbst.

Kontakt

Alfons Falch
6574 Pettneu am Arlberg
alfons.falch@aon.at

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