Die Erhaltung des digitalen Erbes, die Digitalisierung von Dokumenten und die Langzeitarchivierung von digitalen Inhalten stellen für die UNESCO und die Österreichische UNESCO-Kommission eine Priorität dar. Mit der Charta zum Erhalt des Digitalen Kulturerbes 2003 setzte die UNESCO einen Meilenstein in ihren diesbezüglichen Bemühungen. Die Charta umfasst fachliche und kulturpolitische Maßnahmen zur Frage der Langzeitarchivierung digitalisierter Dokumente sowie von ausschließlich digital vorhandenen Materialien. Viele Mitgliedstaaten werten das digitale Erbe als wichtigen Teil des kulturellen Gedächtnisses und damit als notwendige Basis der dauerhaften Sicherung der kulturellen Vielfalt.
Digitales Erbe und Langzeitarchivierung in Österreich
Nicht nur die Digitalsierung von Dokumenten, sondern auch die Sicherung des langfristigen Zugangs und somit die Erhaltung des dokumentarischen Erbes müssen gesichert sein. Die Österreichische UNESCO-Kommission organisierte dazu zusammen mit der Österreichischen Nationalbibliothek 2005 eine Fachtagung zum Thema Langzeitarchivierung im digitalen Zeitalter und die Implementierung der UNESCO-Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes. Bei der Tagung wurden Defizite identifiziert und österreichische Strategien erarbeitet. Mittlerweile ist das Bewusstsein für die Problematik gestiegen, zahlreiche Studien sind erschienen und Arbeitsgruppen zu einzelnen Aspekten wurden etabliert. So ist zum Beispiel bei der Österreichischen Computer Gesellschaft ein Arbeitskreis „Digital Preservation“ eingerichtet worden.
Memory of the World – Gedächtnis der Menschheit
Das Memory of the World Programm, 1992 zum Erhalt des dokumentarischen Erbes ins Leben gerufen, verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Dokumente vor Zerstörung durch Umwelteinflüsse, schlechte Lagerbedingungen sowie zeitbedingte Zersetzung des Materials bewahrt werden, zum anderen soll der weltweite Zugang zu kulturell bedeutsamen und historisch wichtigen Dokumenten auf neuen informationstechnischen Wegen sichergestellt werden. Entstehen soll ein Weltregister der historisch bedeutendsten Dokumente wie wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente. Das Programm ist kein finanzielles Förderprogramm zur Restaurierung des Dokumentenerbes, vielmehr soll der Eintrag in das UNESCO-Weltregister als internationale Auszeichnung gelten. Die Herkunftsländer verpflichten sich, für die Erhaltung und Verfügbarkeit des jeweiligen dokumentarischen Erbes zu sorgen. Die nationalen Nominierungskomitees können Dokumente von internationaler Bedeutung, die den Kriterien entsprechen, zur Nominierung vorschlagen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet dann ein Internationales Beraterkomitee.