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Dokumentenerbe

„Memory of the World“/„Gedächtnis der Menschheit“  
Foto: © Österreichische Nationalbibliothek

Privilegium maius
, aufgenommen 2014

Im Winter 1358/59 entstand in der Kanzlei Herzog Rudolfs IV. ein ganzer Komplex von Urkundenfälschungen, der, jahrhundertelang als „Österreichische Freiheitsbriefe“ bezeichnet, seit dem 19. Jahrhundert unter dem Namen Privilegium maius bekannt ist.

Insgesamt wurden fünf Urkunden angefertigt, die teilweise auf existierenden Vorurkunden basierten, teilweise frei erfunden waren. Diese Fälschungen sollten die Stellung der österreichischen Länder im Reich untermauern. Gleichzeitig wurde Ranggleichheit mit den beiden konkurrierenden Dynastien Wittelsbach und Luxemburg, die durch die „Goldene Bulle“ von 1356 zu Kurfürsten ernannt wurden, angestrebt. Das „Maius“ kann aber auch als Forderungskatalog Herzog Rudolfs IV. an Kaiser Karl IV. interpretiert werden: Völlige Unabhängigkeit vom Reich und eine besondere Ehrenstellung des Landes Österreich im Reichsverband sind die zentralen Elemente dieser Forderung.

Die Fälschungen sind Ausdruck der herrscherlichen Repräsentation des ambitionierten Herzogs. Wenngleich Karl IV. auf die Forderungen seines Schwiegersohnes nicht einging, entfalteten die Urkunden langfristige Wirkmächtigkeit. So geht etwa der habsburgische Erzherzogstitel auf das „Maius“ zurück. Kaiser Friedrich III. bestätigte 1453 den Inhalt der österreichischen „Freiheitsbriefe“ und verschaffte ihnen damit reichsrechtliche Gültigkeit.

 Das Privilegium maius ist eine in vielerlei Hinsicht einzigartige Geschichtsquelle, die Einblicke in die politische Geschichte und die Gedankenwelt des 14. Jahrhunderts gewährt und in jedem Schulbuch zur Österreichischen Geschichte zu finden ist.

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© Österreichisches Staatsarchiv
ID: 617

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