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Dokumentenerbe

„Memory of the World“/„Gedächtnis der Menschheit“  
Foto: © Österreichische Nationalbibliothek

König Rudolf I. belehnt seine Söhne Albrecht und Rudolf mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark
, aufgenommen 2014

Die Belehnungsurkunde von 1282 stellt einen Meilenstein in der österreichischen Geschichte dar: Sie machte die Habsburger zu Herzögen von Österreich und bildet so den Ausgangspunkt für ihre jahrhundertelange Herrschaft in Österreich.

Nach dem Aussterben der Babenberger 1246 trugen die österreichischen Landherren 1251 dem böhmischen König Přemysl Ottokar die Herrschaft in Österreich an. Die Ausdehnung seiner Herrschaft auf Steiermark, Kärnten und Krain war jedoch rechtlich nicht abgesichert – eine Belehnung fand niemals statt. Aufgrund seiner Machtfülle machte er sich trotzdem berechtigte Hoffnungen auf das römische Königtum. Am 1. Oktober 1273 wurde aber nicht Ottokar, sondern Rudolf von Habsburg zum König gewählt. Bereits kurz danach begann Rudolf, entfremdetes Reichsgut wieder einzuziehen. Er forderte Ottokar auf, die Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten sowie Krain und die Windische Mark herauszugeben. Als dieser nicht reagierte, verhängte Rudolf 1275 die Reichsacht über Ottokar. Der darauf folgende Reichskrieg endete erst 1278 in der Schlacht bei Dürnkrut und Jedenspeigen mit dem Tod Ottokars. König Rudolf erlangte die Zustimmung der Kurfürsten zur Belehnung seiner Söhne mit Österreich und Steiermark und konnte somit langfristig eine Hausmachtstellung in diesen Territorien aufbauen. Am Hoftag in Augsburg erhob König Rudolf seine Söhne Rudolf und Albrecht in den Reichsfürstenstand und belehnte beide mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark.

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ID: 615

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